02/09/2026
🗑️ Löschfristen – warum „für immer speichern“ keine Option ist
„Die Daten könnten wir irgendwann noch einmal brauchen.“
Ein Satz, den man im Datenschutz besser vermeiden sollte. Denn personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nicht unbegrenzt aufbewahrt werden.
⏳ 1. Speicherfristen festlegen
Für personenbezogene Daten sollte klar definiert sein, wie lange sie tatsächlich benötigt werden.
⚖️ 2. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten beachten
Nicht alles darf sofort gelöscht werden. Steuer-, handels- oder arbeitsrechtliche Vorgaben können eine längere Aufbewahrung erforderlich machen.
🗑️ 3. Daten konsequent löschen
Entfällt der Verarbeitungszweck und besteht keine Aufbewahrungspflicht mehr, müssen die Daten grundsätzlich gelöscht werden.
Guter Datenschutz bedeutet nicht, möglichst viele Daten aufzubewahren, sondern zu wissen wann sie nicht mehr benötigt werden.
Genau dafür braucht es klare Löschkonzepte, Verantwortlichkeiten und sensibilisierte Mitarbeitende.