22/04/2021
In einem aktuellen Schreiben vom 26.02.2021 (GZ IV C 3 - S 2190/21/10002 :13) ermöglicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ab 2021 die sofortige Abschreibung von Computerhard- und Software. Bisher galt für Hardware eine dreijährige Abschreibungsfrist. Was bedeutet das in der Praxis?
Foto: Rainer Sturm | pixelio.de
Ab 2021 kann Computerhardware und Software sofort abgeschrieben werden. Die großzügigeren Abschreibungen bringen Vorteile, beinhalten aber auch ihre Tücken. mehr lesen