05/03/2024
Neues Energie-Label für Pkw: wieder ein Schnellschuss
Man mag es kaum glauben, aber nach dem Hauruck-Stopp der Förderung für E-Autos im Dezember 2023 hat die Regierung beim Autohandel erneut zugeschlagen. Am 22. Februar 2024 war die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) verkündet worden und einen Tag später trat sie bereits in Kraft. Seit dem 23. Februar müssen alle neu ausgestellten Label und Aushänge im Autohaus und jede neu gestaltete Werbung den neuen Vorschriften entsprechen. Es muss wohl schon als „Entgegenkommen“ gewertet werden, dass die vor dem 23. Februar erstellten Label am Fahrzeug und die Aushänge noch bis zum 1. Mai 2024 genutzt werden dürfen.
Die neuen Label müssen nicht mehr nur Verbrauchs- und Emissionswerte umfassen, sondern jede Menge anderer Angaben. Besonders aufwendig dürfte die Errechnung der möglichen CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung werden. Ein neues Bürokratiemonster wurde erschaffen.
Jetzt könnte man argumentieren, dass der Autohandel ja schon seit 2018 und länger von der bevorstehenden Änderung gewusst habe. Schließlich war das Inkrafttreten der Novellierung der Verordnung schon für 2018 vorgesehen. Doch sei die Frage erlaubt, ob es jetzt wirklich auf zwei oder drei Monate Zeit für eine vernünftige Umstellung der Systeme angekommen wäre. Der Gesetzgeber hat sich immerhin sechs Jahre Zeit gelassen. Dieser Coup zeigt einmal mehr: Was lange währt, wird nimmer gut.