Beratung von Unternehmern, Inhabern und geschäftsführenden Gesellschaftern über ein Vorsorgekonzept mit Überprüfung der Sozialversicherungspflicht.
Überprüfung der Sozialversicherungspflicht: Ein spannendes und wichtiges Thema für im Familienunternehmen angestellte Personen. Wer im familieneigenen Handwerksbetrieb mitarbeitet, zahlt als Angestellter oft in die gesetzliche Sozialversicherung ei
n. Im guten Glauben, einmal Leistungen im Ernstfall dafür zu bekommen - ein Irrglaube. Januar 2005 ist die rechtlich verbindliche Prüfung der Versicherungspflicht bei Neuverträgen für mitarbeitende Ehegatten sowie bei Geschäftsführern/Gesellschaftern vorgeschrieben. Nur wer vor dem Eintritt eines Leistungsfalls ein Statusfeststellungsverfahren anstrebt, sichert sich seine Ansprüche. Denn: Wird durch den Leistungsträger die Sozialversicherungspflicht verbindlich festgestellt, besteht für die Betroffenen Rechtssicherheit. Nur eine neutrale Überprüfung klärt, ob man sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Wird eine Sozialversicherungsfreiheit verbindlich festgestellt, müssen keine Beiträge mehr in die Renten- und Arbeitslosenversicherung einbezahlt werden. Die freigewordenen Gelder können Sie für die selbstbestimmte Vorsorge verwenden, um somit Ihre Rentenansprüche deutlich zu steigern:
• Aufbau einer sicheren und ertragsreichen Altersvorsorge
• Möglichkeit höherer Rentenzahlung bei gleichen Beiträgen
• oder früherer Ruhestand ohne Abstriche bei gleicher Rentenzahlung
• Im Todesfall Sicherung der eingezahlten Beiträge für die Hinterbliebenen
Für eine abgesicherte Vorsorgeplanung ist deshalb eine rechtzeitige sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht nur sinnvoll, sondern oft auch von existenzieller Bedeutung! Im Rahmen der Erstellung eines Vorsorgekonzepts informieren wir Sie auch über die Möglichkeiten einer eventuellen Befreiung aus der Sozialversicherungspflicht.