Bestattungen Hans-Theo Spickenbom

Bestattungen Hans-Theo Spickenbom Hoher Qualitätsstandard verbunden mit Bodenständigkeit sind die Grundlagen unseres Familienunternehmens in der 4. Generation.

Unser neuer Bestattungswagen
21/04/2021

Unser neuer Bestattungswagen

23/12/2020
27/05/2019

Warum ist es keine gute Idee, das Geld auf einem Sparbuch zu hinterlegen, wenn es um geht?

Die Einlage auf einem Sparbuch stellt nicht sicher, dass der Betrag, der automatisch nach dem eigenen Tod in die Erbmasse fällt, für die gewünschten Zwecke verwendet wird. Ferner ist das Sparbuch im Falle einer Pflegebedürftigkeit nicht vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher.

Bestattungsvorsorge sorgt dagegen für Gewissheit. Wenn Sie über Bestattungsvorsorge nachdenken, lassen Sie sich von einem qualifizierten eines Markenzeichenbetriebes beraten. Bestatter mit dem zeichnen sich durch garantierte Qualität bei Beratung und Durchführung von Bestattungsdienstleistungen aus.

Mehr zum Markenzeichen finden Sie unter: https://www.bestatter.de/markenzeichen/das-markenzeichen-der-bestatter/

09/04/2019
19/03/2019

Zur Verstärkung unseres Familienbetriebes suchen wir ab sofort einen zuverlässigen Mitarbeiter (m/w/d)

Zu Ihren Tätigkeiten gehören u.a.:
- Sie beraten und begleiten die Angehörigen im Trauerfall (Organisation & Begleitung der Beisetzung/Trauerfeier, Erledigung der Formalitäten)
- Sie führen Beratungsgespräche über Bestattungsvorsorge und erstellen die dazugehörigen Kostenvoranschläge, Verträge etc.
- Sie erledigen die behördlichen Wege

Gewünschtes Bewerberprofil:

Bestattungsfachkraft oder kaufm. Angestellte(r) mit Berufserfahrung im Bereich Bestattungswesen
teamfähig, gewissenhaft, zuverlässig & verantwortungsbewusst
gepflegtes & freundliches Auftreten
Einfühlungsvermögen gegenüber Trauernden
Führerschein Klasse B wird vorausgesetzt
gute PC-Kenntnisse
gute Deutsch-Kenntnisse
Bereit zu flexiblen Arbeitszeiten (ggf. auch an Wochenenden & Feiertagen)
Gewünschte Ausbildung:
Bestattungsfachkraft oder kaufmännische Ausbildung (Erfahrungen im Bereich Bestattungswesen)

29/01/2018

FAQ: Warum kann ich die Urne meines Verstorbenen in Deutschland nicht mit nach Hause nehmen?

Der in Deutschland oft ins Wort geführte „Friedhofszwang“ wird immer wieder als Bevormundung des Staates angesehen und kritisiert. Dabei wird übersehen, dass die Präferenz der von Verstorbenen auf öffentlich ausgewiesenen Flächen und aus gutem Grund gewachsene Tradition ist. Es geht dabei um eine Vielzahl kultureller, trauerpsychologischer, die zu berücksichtigen sind (z. B. Gewährleistung eines stetigen Zugangs zum für alle Angehörigen oder die Frage, was mit der Urne passiert, wenn der „Besitzer“ der Urne selber verstirbt).

Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter:
https://www.bestatter.de/meta/news-termine-presse/haeufig-gestellte-fragen-allgemein/

28/11/2017

FAQ - Wie lange kann ich meinen verstorbenen Angehörigen zu Hause behalten?

Es kann wichtig sein, einen nach dessen nicht in aller Schnelle aus dem heimischen Umfeld abholen zu lassen, vielmehr in Ruhe im Kreis der Angehörigen innerhalb der Frist gemäß dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes Abschied zu nehmen. Sie können mit Ihrem absprechen, wann eine Abholung erfolgen soll. Hast und Eile sind in aller Regel nicht geboten. Je nach Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes kann der Verstorbene eine bestimmte Zeit noch im Hause verbleiben.

Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter:
https://www.bestatter.de/meta/news-termine-presse/haeufig-gestellte-fragen-allgemein/

15/11/2017

beim

Oft versuchen Sozialämter ganz gezielt, Antragssteller zur Auflösung der Bestattungsvorsorge zu überreden, um beispielsweise Heimkosten zu decken. Das ist aber auf keinen Fall rechtens.

Der Bundesverband bietet seinen Mitgliedern im Streitfall rechtliche Unterstützung. Mehr dazu in folgender Broschüre: https://goo.gl/1Ba3CT

Adresse

JägerStr. 82
Oberhausen
46149

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