12/06/2026
PFLEGEBERATUNG: TERMINE FREI!
Wir erinnern 🔔 Sie gern zum Quartalswechsel 📅 daran, Ihren Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei uns zu vereinbaren.
Die wichtigsten Fakten für Sie im Überblick 👀:
👉 Sie oder Ihre Angehörigen beziehen zu Hause Pflegegeld? Dann ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ein verpflichtender, für Sie kostenloser Beratungseinsatz. Die Beratung dient dazu, Ihnen Hilfestellung zu geben, Sie im Bereich Pflege praktisch zu unterstützen sowie die Pflegequalität zu sichern. Die vollständigen Kosten trägt Ihre Pflegekasse.
👉 Die Beratung findet in der Regel bei Ihnen zuhause statt. Jede zweite Beratung kann per Videokonferenz erfolgen.
👉 Pflegegrad 2 oder 3: Der Beratungsbesuch ist halbjährlich verpflichtend.
👉 Pflegegrad 4 oder 5: Der Beratungsbesuch ist seit 2026 zweimal im Jahr verpflichtend. Insgesamt kann er viermal jährlich in Anspruch genommen werden.
👉 Pflegegrad 1: Sie haben einen freiwilligen Anspruch auf halbjährliche Beratung.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin: ☎️ 02202 / 247 70 44. Wir sind im Bergischen Land 🚗🌅 für Sie da.