03/09/2018
Grundsätzlich ist die Erfolgsquote von Wirtschaftsmediationen hoch und ergänzend gibt es seit 19.06.2018 einen Beschluss der Landesregierung Niedersachsen, dass dann dort auch Voraussetzungen gegeben sind, die zu einem Verzicht von Gerichtskosten führen können. Ein interessanter Anfang.
Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag beschlossen, künftig unter bestimmten Voraussetzungen auf Gerichtsgebühren zu verzichten. Dies soll gelten, wenn vor dem Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- oder Arbeitsgericht erhobene Klagen oder Anträge nach einer außergerichtlichen E...