08/09/2021
Schon gewusst ?
Der Bundesgerichtshof verkündete das ein Detektiv-Einsatz im Streitfall vor Gericht von der unterlegenen Partei gezahlt werden muss.
Dies bedeutet :
„Wenn der Einsatz der Detektei auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig war“, muss die gegnerische Partei die Detektiv-Kosten tragen !