Unternehmersache

Unternehmersache Gründerberatung ** Unternehmensberatung ** Fördermittelberatung und Antragstellung

Wie freuen uns bollig, den Miniaturpark "Die Kleine Sächsische Schweiz" bei seiner Bewerbung zu unterstützen. Die erste ...
01/07/2022

Wie freuen uns bollig, den Miniaturpark "Die Kleine Sächsische Schweiz" bei seiner Bewerbung zu unterstützen. Die erste Hürde haben wir genommen und sind stolz, die Region mit vertreten zu können. Unsere Antje hat es zu diesem Zweck bei den Workshops bereits ordentlich rauchen lassen. Und auch das Schild hält sie sehr schön ;-) ... Vielen Dank für deinen Einsatz! :-) ... und nun: Feuer frei!

Die Sächsische Schweiz ist voller innovativer Ideen. Mit gleich fünf Projekten war unsere Region heute zum Workshop in Dresden vertreten. Alle Projekte haben die erste Stufe beim Wettbewerb „Sachsen geht weiter“ bereits geschafft. Nun geht es für die digitalen Erlebniswelten, die regionalen Lebensmittelautomaten, den Radio-Podcast, das künstlerische Tagebuch zum Malerweg und die Winter-Erlebniskarte in die weitere Entwicklung. Wir sind stolz auf die Ideengeber und drücken die Daumen für Runde 2.

Allen Mandanten, Partnern, Freunden, Bekannten, Nachbarn, Postboten und Keksmitbringern ein erfolgreiches, neues Jahr. W...
31/12/2021

Allen Mandanten, Partnern, Freunden, Bekannten, Nachbarn, Postboten und Keksmitbringern ein erfolgreiches, neues Jahr. Wir sehen uns #2022.

Das entspricht ja ganz unserem Geschmack. Unsere Außenstellen sind auch am Meer, in den Bergen und da, wo wir mit frisch...
09/07/2021

Das entspricht ja ganz unserem Geschmack. Unsere Außenstellen sind auch am Meer, in den Bergen und da, wo wir mit frischen Ideen barfuß in den Tag starten können. Da kann man den Mitarbeitern auch "Arbeitsurlaub" anbieten.

  macht Ferien
21/12/2020

macht Ferien

Endlich gestartet...
25/11/2020

Endlich gestartet...

🔴 Corona-Novemberhilfe gestartet! 🔴 Jetzt beantragen 🔴 Update 22 Uhr: Laut Kanzlerin-MP-Konferenz wird die Novemberhilfe auch für den Monat Dezember angewendet! 🔴

➡️➡️➡️ www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ⬅️⬅️⬅️

Die vom Teil-Lockdown betroffenen Branchen können ab sofort die Novemberhilfe der Bundesregierung beantragen. Antragstellung und Auszahlung erfolgen voll elektronisch über die soeben freigeschaltete Plattform.

Die Novemberhilfe bietet zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind.

Pro Schließungswoche werden den betroffenen Unternehmern und Betrieben Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Konkret geht es um die Deckung der Fixkosten, die trotz der temporären Schließung anfallen. In einem zweistufigen Verfahren werden zunächst Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 Prozent der beantragten Novemberhilfe gewährt, höchstens jedoch bis zu 10.000 Euro pro Antragsteller.

💬 Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Ich bin froh, dass der Bund und die Länder sich auf eine schnelle und unbürokratische Lösung geeinigt haben. Ich weiß, wie wichtig diese Hilfen für die betroffenen Unternehmen und Selbstständigen sind. Das bedeutet jetzt erste Abschlagzahlungen ohne Wartefrist.«
Minister Dulig betonte, dass die Hilfen im Dezember für vom Teil-Lockdown betroffenen Betriebe und Einrichtungen fortgeführt werden müssen.

Die »Überbrückungshilfen II« des Bundes können ebenfalls weiter beantragt werden. Dies sind die fortlaufenden Unterstützungen für die Monate September bis Dezember, die per Steuerberater auch über die Plattform des Bundes beantragt werden können.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

1️⃣ Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

2️⃣ Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

3️⃣ Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020

4️⃣ Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

5️⃣ Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.

Andere Leistungen für den Förderzeitraum November, wie Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld, welche in dem Monat gewährt werden, werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Auch Umsätze, welche im November 2020 etwa durch den Außerhaus-Verkauf oder die Beherbergung von Geschäftsreisenden erzielt wurden und mehr als 25 Prozent des Monatsumsatzes entsprechen, werden auf die Umsatzerstattung angerechnet. Damit soll eine Überkompensation ausgeschlossen werden.

Davon ausgenommen sind Restaurants, für die es eine Sonderregelung gibt. Umsätze des Außerhausverkaufs werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Damit wird die Ausweitung des Geschäfts während der Schließung begünstigt.

📍
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

📍 FAQ zu Novemberhilfe und Neustarthilfe für Soloselbstständige
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Das  begrüßen wir außerordentlich. Bei der Antragstellung unterstützen wir gern.
10/08/2020

Das begrüßen wir außerordentlich. Bei der Antragstellung unterstützen wir gern.

Kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz waren durch die coronabedingten Einschränkungen besonders betroffen. Anders als internationale Online-Anbieter traf sie der Lockdown unmittelbar. Um diesen Unternehmen die Chance zu geben, mit nötigen Investitionen aus der Krise herauszuwachsen, stellt die Sächsische Staatsregierung im Rahmen des Impulsprogramms ab sofort bis zu 30 Millionen Euro für die Corona-Auflage des Programms "Regionales Wachstum" bereit.

💬 Staatsminister Martin Dulig:
"Die Einschränkungen der vergangenen Monate haben gerade Unternehmen, die lokal verankert sind und regionale Produkte anbieten, stark belastet. Diese Zielgruppe müssen wir im Wettbewerb mit überregionalen Konkurrenten stärken. Das Programm ‚Regionales Wachstum‘ hat im vergangenen Jahr einen Nerv getroffen. Es wurden viele Anträge gestellt und die Haushaltsmittel waren schnell aufgebraucht. Ich freue mich, dass wir gerade für die kleinen sächsischen Unternehmen mit diesem attraktiven Programm jetzt wieder Mittel zur Investitionsförderung bereitstellen können."

Anträge für das Programm können bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) ab sofort ausschließlich auf elektronischem Weg gestellt werden. Die seit 2019 bestehenden Förderkriterien gelten unverändert fort.

ℹ️ Vollständige Mitteilung des SMWA:
www.medienservice.sachsen.de/medien/news/239501

ℹ️ SAB - Programm "Regionales Wachstum":
www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/regionales-wachstum.jsp

IHK Chemnitz | IHK Dresden | IHK zu Leipzig | Handwerkskammer Chemnitz | Handwerkskammer Dresden | Handwerkskammer zu Leipzig

Ein ganz heißes und wichtiges Thema! Das kann sonst  zu negativen Überraschungen führen ...
02/06/2020

Ein ganz heißes und wichtiges Thema! Das kann sonst zu negativen Überraschungen führen ...

‼️ Achtung: Tücken bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld ‼️

Viele Unternehmen und Lohnbüros haben wenig Erfahrung bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld, dies kann zu Fehlern und dann empfindlichen Rückforderungen führen.

Achten Sie bitte auf folgende typische Fehler bei der Beantragung:

➡️ Kurzarbeitergeld wird für gekündigte Beschäftigte abgerechnet. Es gilt: Ab dem Zeitpunkt der Kündigung darf kein Kurzarbeitergeld mehr abgerechnet werden.

➡️ Kurzarbeitergeld wird für Feiertage oder für Urlaubstage abgerechnet. Es gilt: Für Feier- und Urlaubstage besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Ausnahme: Wird in einem Betrieb üblicherweise kontinuierlich auch an Feiertagen durchgehend gearbeitet, kann in diesen Betrieben für Feiertage Kurzarbeitergeld gezahlt werden.

➡️ Kurzarbeitergeld wird für den laufenden Monat abgerechnet. Es gilt: Kurzarbeitergeld muss durch den Betrieb vorfinanziert werden und darf deshalb nur monatlich nachträglich beantragt und abgerechnet werden.

➡️ Kurzarbeitergeld wird für versicherungsfreie Beschäftigte abgerechnet. Es gilt: Für Minijobber kann kein Kurzarbeitergeld abgerechnet werden, weil sie nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Für Gesellschafter entscheidet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung über die SV-Pflicht.

➡️ Kurzarbeitergeld wird bei Azubis für Zeiten der Berufsschule abgerechnet. Es gilt: Kurzarbeitergeld wird nicht für Zeiten gezahlt, in denen die Auszubildenden am Berufsschulunterricht teilgenommen haben. Berufsschulzeiten verlängern die Sechs-Wochen-Frist, bis Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann.

➡️ Die Abrechnungen von Provisionen erfolgen falsch. Es gilt: Laufende Provisionen sind steuer- und sozialversicherungspflichtig und damit sowohl im Soll- als auch im Ist-Entgelt zu berücksichtigen. Einmalige Provisionen hingegen nicht.

Fragen zum Kurzarbeitergeld beantwortet der Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit telefonisch unter 0800 4 5555 20. Weitere Informationen finden Sie unter www.arbeitsagentur.de/sachsen.

04/05/2020

ACHTUNG!!!

Heute sind Fake-Mails an Zuschuss-Anträgsteller in Corona-Soforthilfe-Programmen verschickt worden. Die E-Mails sind NICHT von der SAB.

Mit diesen E-Mails werden die Empfänger aufgefordert, eine Bescheinigung für das Finanzamt in Bezug auf den Soforthilfe-Zuschuss auszufüllen und an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – zurück zu schicken.

Diese E-Mails wurden NICHT von der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – versendet. Schicken Sie nichts zurück!

Obacht geben!

23/04/2020

‼️ Neues Corona-Hilfspaket ‼️

Die Spitzen der Regierungsparteien haben letzte Nacht ein weiteres Corona-Hilfspaket für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Die wichtigsten Punkte:

➡️ Erhöhung des Kurzarbeitergelds ab 1. Mai gestaffelt auf bis zu 87 % des letzten Nettoeinkommens
➡️ ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Speisen in der Gastronomie von 7 %. Befristet für ein Jahr vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021.
➡️ steuerlicher Verlustrücktrag für KMU

Besonders für den letzten Punkt hat sich die IHK-Organisation in Berlin stark eingesetzt. Konkret bedeutet dies, dass Firmen bis 250 Mitarbeiter ihre erwarteten Verluste für 2020 bereits mit der jetzigen Steuervorauszahlung und den darin bemessenen 2019er Gewinnen verrechnen.

Die Rückführung der Steuermittel aufgrund wegbrechender Umsätze stünden den Firmen nächstes Jahr eh zu, nun wird das Ganze aber um ein Jahr vorgezogen. Guter und wichtiger Schritt um JETZT kurzfristig Cash in den Unternehmen zu halten!
Vielleicht auch psychologisch wichtig: es handelt sich dabei nicht um Kredite oder Zuschüsse sondern um die Rückerstattung ihres direkten und unmittelbar selbst erwirtschafteten Geldes aus dem letzten Jahr!

Die Details zum steuerlichen Verlustrücktrag finden Sie in Kürze auf unserer Homepage!

21/04/2020

‼️ Neues Zuschussprogramm für ausbildende Unternehmen ‼️

Die IHK Dresden hat sich seit Wochen gemeinsam mit den Schwesterkammern aus Leipzig und Chemnitz für die Unterstützung ausbildender Unternehmen eingesetzt. Hintergrund ist, dass für Azubis das Kurzarbeitergeld erst ab der 7. Woche fließen kann. Bei Unternehmen, die jetzt finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, befürchten wir deshalb Entlassungen von Azubis.

💬 IHK-Geschäftsführer "Bildung" Torsten Köhler dazu: "Es ist richtig, dass in dieser besonderen Situation der Freistaat Sachsen die Kosten für die Ausbildung zumindest in den ersten sechs Wochen auffängt. Auszubildende stellen als Nachwuchskräfte die Zukunft der Firmen dar - auch in einer Nach-Corona-Zeit, die ja irgendwann auch kommen muss.
Gut, dass die Staatsregierung hier auf einen wichtigen Punkt aus unserem Anfang April übermittelten Forderungskatalog zur Bewältigung der Krise eingeht."💬

➡️ Zu den Einzelheiten: Firmen mit bis zu 249 Beschäftigten erhalten einen einmaligen Zuschuss in Höhe der 1,5-fachen Ausbildungsvergütung (entspricht 6 Wochen). Die Anträge werden bei der IHK Dresden gestellt und dann nach Prüfung von der Landesdirektion Sachsen bestätigt und ausgezahlt. Start des Programms wird ab Montag, 27. April, sein. Die erforderlichen Formulare wird es zeitnah auf den Internetseiten der Landesdirektion und IHK Dresden geben.

Pressemitteilung des Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: https://medienservice.sachsen.de/medien/news/235556

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