Schornsteinfegerservice Preetz

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Energieausweise, Thermografie, Rauchwarnmelder, Gaswarnmelder uvm.

01/03/2023

AKTUELLER REFERENTENENTWURF ZUR ÄNDERUNG DES GEBÄUDEENERGIEGESETZES (GEG) TREIBT DIE ENERGIEWENDE MASSIV VORAN 🎩🍀

Der aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und mehrerer Verordnungen zur Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll die notwendige Energietransformationen hin zu einer klimafreundlichen Beheizung von Gebäuden in Deutschland massiv vorantreiben. Im Vorspann zu diesem Referentenentwurf, der bisher reinen Entwurfscharakter hat und noch nicht parlamentarisch abgestimmt ist, erläutert das Ministerium seine Motivation und erklärt, dass die Energiewende im Wärmebereich ein zentraler Schlüssel für die Erreichung der klimapolitischen Ziele und die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieimporten sei. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland dient der Gebäudebeheizung und der Warmwasserversorgung. 80 Prozent dieses Energiebedarfs wird zzt. noch mit fossilen Energieträgern gedeckt. Gemäß des Koalitionsvertrages sollte bis zum Jahr 2025 erreicht werden, dass jede neue Heizungsanlage in Deutschland mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird. Aufgrund der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine wurde dieses Ziel bereits auf 2024 vorgezogen. Bei Schäden an Heizungen ist aber eine Übergangszeit von drei Jahren vorgesehen. Grundsätzlich gilt aber, dass die Nutzung von fossilen Energieträgern bis zum Jahr 2045 begrenzt ist und danach die gesamte Wärmeversorgung nur noch auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen darf. Um das zu erreichen, soll die Nutzungsdauer fossiler Heizungsanlagen, also im Wesentlichen die bestehenden Öl- und Gasfeuerungsanlagen, auf 30 Jahre begrenzt werden. Bis dahin regeln verschiedene Anforderungen des Referentenentwurfes eine schrittweise Außerbetriebnahme der fossilen Heizungsanlagen. Ab dem Jahre 2045 gilt dann das Verbot der Öl- und Gasfeuerungsanlagen. Mit staatlichen Förderungen soll die Energietransformation im Wärmesektor unterstützt werden, dabei sollen nicht wie bisher vornehmlich finanzstarke Gebäudeeigentümer bei energetischen Sanierungen berücksichtigt werden, sondern gezielt auch die finanzschwachen Eigentümer, da ja die Gesamtheit der Wärmeerzeugungsanlagen bis 2045 klimaneutral werden muss.

Eine Übersicht der Einzelmaßnahmen, die im Referentenentwurf ausgeführt sind, werden wir in einem gesonderten Bericht darlegen.

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