28/09/2012
http://schornsteinfeger-uckermark.de
Ab dem 1. Januar 2013 ändert sich das Schornsteinfeger-Handwerkgesetz. Dies führt die Schornsteinfeger ab dem Jahr 2013 in den freien Wettbewerb. Ab 2013 haben die Hauseigentümer dann die freie Wahl, welchen Schornsteinfeger sie beauftragen wollen.