13/04/2025
❗ 🛎️ 🔥 Breaking News: Das aktualisierte JVEG ist (innerhalb des KostBRÄG 2025) offiziell verkündet, 𝗱𝗶𝗲 𝗻𝗲𝘂𝗲𝗻 𝗛𝗼𝗻𝗼𝗿𝗮𝗿𝘀ä𝘁𝘇𝗲 für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen 𝗴𝗲𝗹𝘁𝗲𝗻 𝗮𝗯 𝗱𝗲𝗺 𝟭. 𝗝𝘂𝗻𝗶 𝟮𝟬𝟮𝟱. Und eine neue Regelung hinsichtlich der Hinzuziehung von Dolmetschern und Übersetzern greift sogar bereits ab heute.👇
Mit der Veröffentlichung des KostBRÄG 2025 im Bundesgesetzblatt (gestern) sind die letzten Details zum Inkrafttreten der aktualisierten JVEG-Sätze klar. Danach sind die neuen Honorarsätze für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in der Justiz „am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats“ anwendbar – also ab dem 1. Juni 2025.
𝗜𝗺 𝗪𝗲𝘀𝗲𝗻𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻:
Die bisherigen Honorare steigen pauschal um 9 %, d. h. für
👉 𝗗𝗼𝗹𝗺𝗲𝘁𝘀𝗰𝗵𝗲𝗻 (§ 9 JVEG): von 85 Euro => 𝟵𝟯 𝗘𝘂𝗿𝗼 pro Stunde
👉 Ü𝗯𝗲𝗿𝘀𝗲𝘁𝘇𝗲𝗻 (§ 11 JVEG): von 1,80 Euro => 𝟭,𝟵𝟱 𝗘𝘂𝗿𝗼 / von 1,95 Euro => 𝟮,𝟭𝟱 𝗘𝘂𝗿𝗼 / von 2,10 € => 𝟮,𝟯𝟬 𝗘𝘂𝗿𝗼 pro Normzeile
Als Mantelgesetz umfasst das KostBRÄG 2025 neben den Vergütungen für Anwälte, Sachverständige und Sprachmittelnde etc. noch eine Reihe weiterer Punkte, darunter auch Regelungen für 𝗩𝗲𝗿𝗳𝗮𝗵𝗿𝗲𝗻𝘀𝗯𝗲𝗶𝘀𝘁ä𝗻𝗱𝗲. Und für diese tritt eine Leistung im Zusammenhang mit Sprachmittlung bereits heute in Kraft: Vertreter Minderjähriger in Familienverfahren müssen künftig eine zur Verständigung erforderliche 𝗛𝗶𝗻𝘇𝘂𝘇𝗶𝗲𝗵𝘂𝗻𝗴 von Übersetzern, Dolmetschern bzw. Gebärdensprachendolmetschern nicht mehr aus ihrer sonstigen Vergütung bezahlen, sondern können diese Kosten 𝘇𝘂𝘀ä𝘁𝘇𝗹𝗶𝗰𝗵 nach JVEG abrechnen – und dies gemäß KostBRÄG ab dem Tag nach Verkündung, also 𝗮𝗯 𝗵𝗲𝘂𝘁𝗲.
Zur aktuellen Meldung des BDÜ: https://bdue.de/aktuell/news-detail/pauschale-jveg-erhoehung-und-neuregelung-der-vormuender-und-betreuerverguetung-passieren-bundestag
Der vollständige Text des KostBRÄG im Bundesgesetzblatt: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/109/VO.html
Eine Aktualisierung der BDÜ-Handreichung zum Thema JVEG ist in Arbeit.
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