RWT Die RWT zählt zu den großen Prüfungs- und Beratungsunternehmen in Deutschland.

Ob international agierende Firmengruppe oder lokale Handwerksunternehmen, jeder Kunde profitiert von einem persönlichen Ansprechpartner und vom umfassenden Kompetenznetzwerk aller RWT-Bereiche: Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Anwaltskanzlei, Unternehmensberatung, Personalberatung und IT Consulting. Wir sind weltweit vernetzt mit Crowe Global, einem der Top 10-Wirtschaftsprüfernetzwerke.

Der Einsatz von Fremdpersonal, etwa durch Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder im Rahmen von Dienst- und Werkverträg...
17/09/2026

Der Einsatz von Fremdpersonal, etwa durch Leiharbeitnehmer, freie Mitarbeiter oder im Rahmen von Dienst- und Werkverträgen, ist in vielen Unternehmen fester Bestandteil des Arbeitsalltags.

🔎 Im Rahmen unserer Webinar-Reihe „RWT-Expertentalks: Arbeitsrecht im Unternehmensalltag“ zeigen Ihnen Rechtsanwältin Hannah Anhorn und Rechtsanwalt Alexander Brenner praxisnah und verständlich, worauf Arbeitgeber beim Einsatz von Fremdpersonal achten sollten.

Sie erfahren, welche rechtlichen Risiken bei einer fehlerhaften Einordnung bestehen und erhalten praktische Hinweise, wie sich Risiken beim Fremdpersonaleinsatz frühzeitig erkennen und vermeiden lassen.

➡️ Weitere Informationen und zur Anmeldung: https://ow.ly/sT3P50ZOfLm

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

16/09/2026

Habt ihr das Wort erraten? Wir verraten euch, was es mit diesem Begriff auf sich hat. 👇

💡 Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) soll verhindern, dass Produkte, für deren Herstellung Wälder zerstört oder geschädigt wurden, in der EU verkauft oder exportiert werden. Betroffen sind unter anderem Rohstoffe wie Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl und Kautschuk sowie daraus hergestellte Produkte. Unternehmen müssen dafür die Herkunft ihrer Waren nachvollziehen, Risiken bewerten und entsprechende Nachweise erbringen.

🌱 Die EUDR schafft damit mehr Transparenz in Lieferketten und unterstützt Unternehmen dabei, Nachhaltigkeit und verantwortungsvolle Beschaffung fest in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren.

02/09/2026

Unternehmerische Entscheidungen wirken weit über den Tag hinaus.

Deshalb richten wir unseren Blick nicht nur auf das Hier und Jetzt, sondern ebenso auf kommende Entwicklungen. Ob rechtliche Veränderungen, Digitalisierung oder Nachfolgefragen: Wir helfen, Prioritäten zu setzen und rechtzeitig zu handeln.

Mit Erfahrung und einem Gespür für Details schaffen wir Lösungen, die langfristig Orientierung geben, und zwar gemeinsam im . 🙌

Die verpflichtende E-Rechnung für bestimmte inländische B2B-Umsätze stellt Unternehmen vor neue technische und organisat...
01/09/2026

Die verpflichtende E-Rechnung für bestimmte inländische B2B-Umsätze stellt Unternehmen vor neue technische und organisatorische Aufgaben.

Während elektronische Rechnungen früher häufig einfach als PDF per E-Mail verschickt wurden, gelten heute deutlich strengere Vorgaben. Unternehmen müssen sich daher nicht nur mit der Erstellung, sondern auch mit dem Empfang, der Prüfung und der revisionssicheren Archivierung von E-Rechnungen befassen. Diese Themen hängen eng zusammen und sollten nicht isoliert betrachtet werden.

💡 Im Topthema der September beleuchtet unsere Expertin Yvonne Auer folgende Aspekte:

🔹 Was ist überhaupt eine E-Rechnung?
🔹 Validierung: Technische Prüfung als zentraler Baustein
🔹 Wie wird die E-Rechnung versandt?
🔹 Aufbewahrung: Die XML-Datei muss erhalten bleiben
🔹 Zeit für Prozessanpassungen wird knapper

➡️ Lesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe der RWTkompakt: https://ow.ly/U58R50ZHjxn

Unternehmen, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, müssen ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung gru...
25/08/2026

Unternehmen, die ihren Gewinn durch Bilanzierung ermitteln, müssen ihre Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 5b Einkommensteuergesetz. Die Übermittlung erfolgt nicht in beliebiger Form, sondern nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz, der sogenannten E-Bilanz-Taxonomie.

💡 Unsere Expertin Yvonne Auer erläutert in ihrem Beitrag die Neuerungen der E-Bilanz-Taxonomie 6.10 und zeigt, welche Anforderungen Unternehmen bei Kontennachweisen, Kapitalkonten und der Datenübermittlung beachten müssen.

➡️ Lesen Sie jetzt den vollständigen Artikel: https://ow.ly/J9AA50ZEqWW

Nach dem viel diskutierten Urteil Arcomet hat der EuGH mit seinem Urteil vom 13. Mai 2026 in der Rechtssache Stellantis ...
18/08/2026

Nach dem viel diskutierten Urteil Arcomet hat der EuGH mit seinem Urteil vom 13. Mai 2026 in der Rechtssache Stellantis Portugal einen weiteren wichtigen Baustein zur umsatzsteuerlichen Behandlung konzerninterner Verrechnungspreisanpassungen geliefert.

Das Urteil dürfte insbesondere für internationale Vertriebsstrukturen hilfreich sein, da es die Abgrenzung zwischen bloßen Preisanpassungen und umsatzsteuerpflichtigen Dienstleistungen weiter konkretisiert.

🔎 Unsere Expertinnen Martina Henning und Kerstin Bimek analysieren in ihrem Beitrag das aktuelle Stellantis-Urteil des EuGH zu Verrechnungspreisanpassungen und deren umsatzsteuerlicher Behandlung.

➡️ Welche Bedeutung die Entscheidung für Year-End Adjustments und die Praxis hat, lesen Sie im vollständigen Artikel: https://ow.ly/obQW50ZAqG5

Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer. ...
11/08/2026

Die EU-Mitgliedstaaten erstatten inländischen Unternehmern unter bestimmten Bedingungen die dort gezahlte Umsatzsteuer.

Ist der Unternehmer im Ausland für umsatzsteuerliche Zwecke nicht registriert, kann er die Beträge durch das Vorsteuervergütungsverfahren geltend machen.

🔎 Unsere Expertin Yvonne Auer erläutert in ihrem Beitrag, wie Unternehmen sich ausländische Umsatzsteuer innerhalb der EU erstatten lassen können, welche Fristen und Mindestbeträge gelten und worauf bei der Antragstellung zu achten ist.

➡️ Lesen Sie jetzt den vollständigen Artikel: https://www.rwt-gruppe.de/news/vorsteuererstattung-aus-eu-mitgliedstaaten-antrag-spaetestens-bis-30-september-2026.html

Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) und der daraus folgenden Reform des Gesetz...
06/08/2026

Mit der EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) und der daraus folgenden Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gelten ab dem 27. September 2026 deutlich strengere Anforderungen an die Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen.

Zukünftig müssen Aussagen zur Nachhaltigkeit des Unternehmens oder einzelner Produkte belastbar nachgewiesen werden. Kernziel der neuen Vorschriften ist es, irreführende Umweltaussagen – sogenanntes „Greenwashing" – wirksam zu unterbinden.

🌱 Im RWT-Webinar informieren unsere Expertinnen Dr. Anke Thiedemann und Susanne Seifert Sie umfassend darüber, welche Anforderungen die EmpCo-Richtlinie mit sich bringt, wie die Nachhaltigkeitskommunikation rechtssicher gestaltet werden kann und welche konkreten Schritte jetzt sinnvoll sind.

➡️ Zur Anmeldung: https://ow.ly/wwTv50ZvI3x

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Anfang Juli hat die Koalition ihre Reformpläne veröffentlicht: Unter anderem sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mit...
03/08/2026

Anfang Juli hat die Koalition ihre Reformpläne veröffentlicht: Unter anderem sollen Steuerpflichtige mit kleinen und mittleren Einkommen bei der Einkommensteuer entlastet werden.

Die Reform soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Das Entlastungsvolumen soll circa 10 Mrd. Euro pro Jahr betragen.

💡 Im Topthema der August fasst Daniel Wernicke die geplanten steuerlichen Änderungen der Bundesregierung zusammen – von Grundfreibetrag und Kindergeld bis hin zu Reichensteuer, Minijobs und Handwerkerleistungen.

➡️ Welche Neuerungen auf Steuerpflichtige zukommen könnten, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der RWTkompakt: https://ow.ly/4GMl50ZuXug

Die Eröffnung des neuen RWT-Standorts in Rottweil durften wir diese Woche gemeinsam mit unseren Gästen aus der Region fe...
30/07/2026

Die Eröffnung des neuen RWT-Standorts in Rottweil durften wir diese Woche gemeinsam mit unseren Gästen aus der Region feiern.

Seit Anfang Juli sind wir in unserem neuen Büro im modernen Gewächshaus in der Straße Neckartal 200 in Rottweil für unsere Mandantinnen und Mandanten vor Ort. 📍

Die Anwesenden nutzten die Gelegenheit, unser neues Büro kennenzulernen, mehr über die RWT zu erfahren und bei einer Führung mit Thomas Wenger spannende Einblicke in die Geschichte und Entwicklung des von ihm geschaffenen Gewächshauses zu erhalten. Für besondere Unterhaltung sorgte außerdem Tischkicker-Weltmeister Oktay Mann, gegen den sich unsere Gäste am Kickertisch messen konnten. Bei sommerlichem Wetter, guter Musik und erfrischenden Getränken klang der Abend in entspannter Atmosphäre aus.

Mit unserem vierten Standort setzen wir unseren Wachstumskurs im südwestlichen Baden-Württemberg fort. Näher dran heißt für uns: kürzere Wege, direkter Austausch und eine Beratung, die die Unternehmen in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg wirklich verstehen. Mit unserem neuen Standort in Rottweil rücken wir noch näher an die Menschen, Märkte und Entscheidungen der Region.

Vielen Dank an alle Besucherinnen und Besucher, die diesen besonderen Abend mit uns gefeiert haben. 🤝

Adresse

Charlottenstraße 45-51
Reutlingen
72764

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:30
Dienstag 08:00 - 18:30
Mittwoch 08:00 - 18:30
Donnerstag 08:00 - 18:30
Freitag 08:00 - 17:30

Telefon

+4971214890

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