14/06/2025
Eine Empfehlung wird zur Pflicht: Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen müssen ab 19. Juni 2025 regelmäßig von Sachverständigen überprüft werden. Kochen, Kühlen und Heizen im Camper soll so sicherer und Unfälle vermieden werden.
Betroffen sind alle Campingfahrzeuge mit Flüssiggasanlage
Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung
Unfallgefahr bei Gasanlagen nicht unterschätzen
Alle Camperinnen und Camper, die in ihren Gefährten Flüssiggasanlagen verbaut haben, müssen diese demnächst regelmäßig überprüfen lassen. Ein entsprechender Paragraf wurde der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hinzugefügt.
Gasprüfung: Wer ist betroffen?
Flüssiggas wird in Wohnmobilen und Caravans dazu genutzt, Kühlschränke, Herd oder Heizung zu betreiben. Funktioniert die Anlage nicht einwandfrei, besteht Unfallgefahr, etwa wenn unbeabsichtigt Gas austritt und sich entflammt.
All jene, die Flüssiggas in ihren Campingfahrzeugen nutzen, haben noch bis zum 19. Juni 2025 Zeit, ihre Anlage überprüfen zu lassen. Ab dann endet nämlich eine Übergangsfrist und der Check ist verpflichtend nachzuweisen. Die Prüfung muss in der Folge alle zwei Jahre (ab Prüftermin) erneuert werden. Bei neuen Fahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden, das gleiche gilt bei Wiederinbetriebnahme.
Die Begutachtung kann durch anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige Prüferinnen und Prüfer vorgenommen werden. Die Gasprüfung findet unabhängig von der regelmäßig anfallenden Hauptuntersuchung statt, muss also separat davon durchgeführt werden. Die Preise liegen in der Regel be 80,00 €, der Zeitaufwand beträgt circa 20 bis 45 Minuten.
Wir kommen direkt zu ihnen nachhause oder auf Ihren Stellplatz. Es sollte dann eine Gasflasche vorhanden sein. Auch bei dieser gilt die Austauschpflicht nach 10 Jahren, so wie bei den Gasschläuchen und den Gasdruckreglern.
Rufen Sie uns einfach an/ oder schreiben uns an für eine Terminvereinbarung.