Pflegeberatung- und Betreuungsdienst Venner

Pflegeberatung- und Betreuungsdienst Venner Pflegeberatung, Beratung pflegende Angehörige, Entlastung pflegende Angehörige, häusliche Versorgung und Betreuung Pflegebedürftiger.

Zulassung aller in Deutschland ansässigen Pflegekassen.

24/12/2024
Wünsche allen einen guten Rutsch, und ein Frohes und Gesundes neues Jahr🎉
31/12/2023

Wünsche allen einen guten Rutsch, und ein Frohes und Gesundes neues Jahr🎉

Wünsche allen einen schönen 4. Advent, und eine besinnliche Weihnachtszeit im Kreis eure Lieben.
24/12/2023

Wünsche allen einen schönen 4. Advent, und eine besinnliche Weihnachtszeit im Kreis eure Lieben.

Ein Licht für alle die jemanden Vermissen.
26/11/2023

Ein Licht für alle die jemanden Vermissen.

Suche ab sofort eine Pflegefachkraft mit Erfahrung ambulante Pflege.Die Aufgaben wäre Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI ...
19/11/2023

Suche ab sofort eine Pflegefachkraft mit Erfahrung ambulante Pflege.
Die Aufgaben wäre Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI sowie Schulungen Pflegende Angehörige.
Mindest Arbeitszeit 20h/Woche, Vergütung nach akt. Tarif.
Die Arbeitszeit wäre frei Wählbar von Mo-Fr. ggf. wäre auch eine 4 Tagewoche möglich.

08/07/2023
28/06/2023

Das halbe Jahr ist fast um, denkt an die Pflichtberatungen für alle ab Pflegegrad 2 müssen die Beratungen halbjährlich und ab Pflegegrad 4 vierteljährlich erfolgen.
Bei Bedarf einfach melden.

Ich bin dabei am 22.06.2023.Siehe hier:https://www.dak.de/dak/download/final-flyer-dialog-schwerin-7-pdf-2612750.pdf
13/06/2023

Ich bin dabei am 22.06.2023.
Siehe hier:
https://www.dak.de/dak/download/final-flyer-dialog-schwerin-7-pdf-2612750.pdf

Es sind noch Termine für die Pflichtberatung nach §37.3 frei.Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben in folgend...
16/05/2023

Es sind noch Termine für die Pflichtberatung nach §37.3 frei.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben in folgenden Intervallen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen:
1.bei den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich einmal,
2.bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.

Adresse

Rostock
18057

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