VfeRecht - Nutze Dein Recht

VfeRecht - Nutze Dein Recht "Millionen Widerrufsbelehrungen unter anderem auch bei Immobilienkreditverträgen sind seit Jahren fehlerhaft!" sagt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung bei zwei von drei Darlehensverträgen für den Erwerb oder Folgefinanzierung einer Immobilie fehlerhaft sind. “Angesichts von rund 15 Millionen Darlehensverträgen, die bundesweit existent sind, gibt es die Fehler also millionenfach”, so Edda Castelló, Finanzierungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Die gute Nachrich

t für Sie: Sie können die bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Unsere Lösung für Sie! Wenn Sie selbst die Kosten der rechtssicheren Prüfung bei einer auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei nicht tragen möchten, dann übernehmen wir diese ersten Kosten, um auch abschätzen zu können, ob wir Ihnen einen Streit finanzieren. Kostenrisiko verlagern! Sie möchten oder können die folgenden in der Regel hohen Anwaltsgebühren und das Prozesskostenrisiko selber nicht tragen? Wir bieten Ihnen in diesem Fall die Möglichkeit, das komplette Kostenrisiko, angefangen bei den eigenen Anwaltsgebühren, weitergehend bei den Gerichtskosten und im Fall der rechtlichen Niederlage auch die fremden Anwaltskosten für Sie zu übernehmen. Ausschließlich im Erfolgsfall erhalten wir dafür zwischen 30% und 40% des erstrittenen Nettobetrages (Vorfälligkeits-entschädigung). Das bedeutet für Sie:

Sie tragen zu keiner Zeit ein Kostenrisiko für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Der von uns geestellte Fachanwalt trägt alle Anwalts- und Verfahrenskosten. Versprochen! Recht haben, heißt nicht Recht bekommen! Gerade wenn Sie gegen Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Mobilfunkanbieter oder Energieversorger klagen, benötigen Sie einen langen finanziellen Atem und viel Geduld, um am Ende der Instanzen zu Ihrem Anspruch zu kommen. Immer in der Hoffnung, dass Ihnen die „finanzielle Puste“ ausgeht oder Ihre Rechtsschutzversicherung den Gang in die nächste Instanz versagt. Als Kläger sind Sie immer verpflichtet entsprechenden Gebührenvorschuss zu leisten, die sich am Streitwert orientieren. Im Falle der Niederlage bleiben Sie jedoch auf den Kosten sitzen und haben nichts gewonnen. Außer an Erfahrung! Wer zwar Recht hat, kann kein Recht bekommen, wenn er die finanziellen Mittel nicht hat und keine Prozesskostenhilfe erhält. Unser Streitfinanzierungsvertrag

Grundlage für eine Finanzierung durch uns ist der Abschluss eines Streitfinanzierungsvertrages, den wir Ihnen als Muster inklusive Erläuterungen gerne zur Verfügung stellen:

Wir arbeiten für und mit Prozessfinanzierern, mit dem Fokus auf das Zivil-, Wirtschafts- und Verbraucherrecht. Für Sie werden nach vorheriger Prüfung alle Kosten (unter anderem die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen und des eigenen Anwalts sowie sämtliche Zeugen- und Sachverständigenkosten) einer außergerichtlichen und/oder gerichtlichen Verfolgung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche übernommen. Auch bei einem negativen Verfahrensausgang tragen Sie keinerlei Verfahrenskosten. Im Gegenzug erhalten wir von Ihnen im Erfolgsfall 30% bis 40% des erzielten Erlöses - Sie jedoch 60% bis 70%
Die Finanzierung erfolgt einzelfallbezogen und streitwertunabhängig. Wenn Sie schnell über Ihren Erstattungsanspruch verfügen möchten, kaufen wir alternativ Ihre Forderung auf und betreiben das Verfahren auf eigene Kosten und Risiken. Die Kaufpreiszahlung an Sie erfolgt innerhalb ca.10 Arbeitstage nach Ankauf Ihrer Forderung durch uns. Welche Vorteile haben Sie, wenn Ihnen die Verfahrenskosten finanziert werden ?
1.) Sie schonen im Hinblick auf eine voraussichtlich mehrjährige Verfahrensdauer Ihre eigene Liquidität.
2.) Sie haben kein Prozesskostenrisiko.
3.) Unternehmen müssen keine Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in der Bilanz ausweisen.
4.) Bei uns sind Sie auch mit kleinen Streitwerten willkommen. Herzlichst Ihre Deutsche Prozesshilfe

Adresse

Frankfurterstr
Sankt Augustin
53757

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