Der Gewerbeberater - Service-Center Fuchs

Der Gewerbeberater - Service-Center Fuchs Als Unternehmensberater kümmern wir uns um das Risikomanagement von kleinen und mittleren Gewerbebetrieben.

Insbesondere bezüglich des StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen)

Digitale Risiken werden für Unternehmen immer komplexer. Nicht nur die Zahl der Cyberangriffe steigt, auch technische St...
03/06/2026

Digitale Risiken werden für Unternehmen immer komplexer. Nicht nur die Zahl der Cyberangriffe steigt, auch technische Störungen und persönliche Haftungsansprüche bergen erhebliche Gefahren. Die möglichen Folgen für Ihr Unternehmen: Betriebsunterbrechungen, Datenverlust oder sogar Haftungsrisiken. Umso wichtiger ist für Sie ein ganzheitliches Sicherheitskonzept.

Maßgeschneiderte Lösungen für Cyberangriffe, Systemausfälle und Haftungsfälle.

💡 Die Riester-Rente bekommt einen Nachfolger: Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027! 💡Hast du auch schon davon gehört? Da...
29/05/2026

💡 Die Riester-Rente bekommt einen Nachfolger: Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027! 💡
Hast du auch schon davon gehört? Das Thema Altersvorsorge wird gerade komplett auf den Kopf gestellt. Ab dem 1. Januar 2027 startet das neue Altersvorsorgedepot als neues Standardmodell der staatlich geförderten Altersvorsorge.
Das Ziel: Mehr Flexibilität und deutlich mehr Renditepotential durch eine kapitalmarktorientierte Anlage in ETFs und Fonds! 🚀
⚠️ Wichtig für alle Riester-Sparer: Erst prüfen, dann entscheiden!
Viele fragen sich jetzt: Was passiert mit meinem alten Riester-Vertrag?
Hier gilt ganz klar: Keine voreiligen Entscheidungen!
• Riester bleibt für viele die bessere Wahl: Für bestimmte Kundengruppen (z. B. Familien mit mehreren Kindern oder Sparer mit sehr renditestarken Altverträgen) war und ist das Riester-System oft unschlagbar.
• Bestandsschutz: Optimale Riester-Verträge müssen nicht gekündigt werden, sondern können ganz normal weitergeführt werden.
• Umschichtung ist optional: Du hast ab 2027 zwar die Möglichkeit, freiwillig in das neue System zu wechseln – ob das für dich sinnvoll ist, hängt aber von vielen individuellen Faktoren ab.
Das bedeutet für dich: Bevor man etwas verändert, sollte man die Unterschiede der beiden Systeme ganz genau kennen. Eine professionelle Beratung ist hier der Schlüssel, um das Beste aus beiden Welten für die eigene Situation herauszuholen!
📈 Was bietet das neue Altersvorsorgedepot ab 2027?
• Renditepotential: Erstmals wird die geförderte Vorsorge vollständig für den Kapitalmarkt geöffnet. Breit gestreute Aktien-ETFs und globale Indizes sind ausdrücklich zulässig (Einzelaktien und Krypto sind ausgeschlossen).
• Kosten: Jeder Anbieter ist verpflichtet, ein kostengünstiges Standardprodukt bereitzustellen, dessen Effektivkosten gesetzlich auf maximal 1,0 % pro Jahr begrenzt sind.
• Zulagen-System: Es gibt eine neue Struktur der staatlichen Förderung (bis zu 540 € Grundzulage bei 1.800 € Eigenbeitrag, plus Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und 175 € Geringverdiener-Bonus).
• Volle Förderung für alle: Auch Selbstständige sind im neuen System vollständig förderberechtigt!
🧐 Finde heraus, wo du stehst!
Du musst nicht bis 2027 warten, um die Zahlen für dich sprechen zu lassen. Mit unserer Altersvorsorgeberatung kannst du schon jetzt unverbindlich herausfinden, wie hoch deine voraussichtliche Zusatzrente nach dem neuen System aussehen könnte.
Gleichzeitig vergleichen wir gerne mit dir, ob dein bestehender Riester-Vertrag bereits optimal läuft oder ob sich ein Blick auf die neuen Rahmenbedingungen für dich lohnt. 📊
👉 Hier gehts zur unverbindlichen Terminanfrage: [https://scfuchs.de/kontakt.html]
👉 Oder buche direkt einen Beratungstermin für deinen Riester-Check! [https://calendly.com/servicecenterfuchs/30min]
Hinterlasse uns gerne einen Kommentar:
Nutzt du aktuell Riester oder wartest du lieber auf das Depot? 👇

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Weil die Methoden von Cyber-Kriminellen immer ausgefeilter werden, muss eine Versicherung heute mehr leisten als noch vor kurzem.

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18/04/2026

Eine rechtliche Auseinandersetzung endet schnell in einem finanziellen Fiasko. Doch nicht jeder Betrieb braucht den gleichen Versicherungsschutz.

Baustein für Baustein können Sie speziell für Ihr Unternehmen die optimale Rechtsschutzversicherung zusammenstellen.

Der Alltag von Arbeitnehmern ändert sich. Deshalb gehen die Leistungen einer guten betrieblichen Krankenversicherung inz...
05/04/2026

Der Alltag von Arbeitnehmern ändert sich. Deshalb gehen die Leistungen einer guten betrieblichen Krankenversicherung inzwischen über das bewährte Angebot hinaus.

Mehr als Gesundheit: Betriebliche Krankenversicherung umfasst heute optimalerweise auch Bausteine zu Pflege oder Arbeiten im Ausland.

**Testen Sie jetzt die Schutzgarantie 250 – Sicherheit und Transparenz für Ihr Kleingewerbe!**Als verlässlicher Partner ...
24/03/2026

**Testen Sie jetzt die Schutzgarantie 250 – Sicherheit und Transparenz für Ihr Kleingewerbe!**

Als verlässlicher Partner für Kleingewerbetreibende bieten wir Ihnen mit der Schutzgarantie 250 echten Mehrwert: Einfacher, schneller und sicherer Versicherungsschutz – ganz ohne bürokratischen Aufwand und komplizierte Summenermittlung.

**Was macht die Schutzgarantie 250 so besonders?**

- Übernahme Ihres bestehenden Inhaltsversicherungsvertrages zu identischer Prämie
- Garantierte Höchstentschädigung von bis zu 250.000 Euro je Risikoort
- Absicherung gegen versicherte Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elektronik, Elementarschäden und Glasbruch
- Schutz bei Ertragsausfall für bis zu 12 Monate

**Für wen ist die Aktion geeignet?**
Unsere Aktion richtet sich an Gewerbetreibende aus unseren Zielgruppen, darunter Garten- und Landschaftsbauer, Einzelhandel, Heilberufe, Bauhandwerker, Hotels, Gaststätten und Bürobetriebe.

**Ihre Vorteile auf einen Blick:**
- Keine aufwändige Wertermittlung
- Kein zeitintensives Erfassen Ihres Bestands
- Kein Risiko der Unterversicherung dank pauschaler Höchstentschädigung

**Warum jetzt handeln?**
Steigende Preise für Maschinen, Waren und Betriebseinrichtungen machen alte Versicherungssummen oft unzureichend. Mit der Schutzgarantie 250 sind Sie auf der sicheren Seite: keine Leistungskürzungen, keine bösen Überraschungen, kein Streit über Versicherungssummen.

**Testen Sie die Schutzgarantie 250 jetzt – für verlässlichen Schutz bis zu 250.000 Euro!**

Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Betriebliche Krankenversicherung wichtiger als eine Gehaltserhöhung? Für viele Mitarbeitende: ja!Work+Care zeigt, wie mo...
24/03/2026

Betriebliche Krankenversicherung wichtiger als eine Gehaltserhöhung?
Für viele Mitarbeitende: ja!

Work+Care zeigt, wie moderne Benefits echte Wertschätzung schaffen.🚀

Work+Care zeigt, wie moderne Benefits echte Wertschätzung schaffen.

Die JAEG 2026 wurde angehoben Zum Jahreswechsel ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erneut erhöht worden.JAEG 2026...
19/03/2026

Die JAEG 2026 wurde angehoben

Zum Jahreswechsel ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erneut erhöht worden.

JAEG 2026: 77.400 € brutto jährlich
Dies könnte dazu führen, dass Versicherungsnehmer, die bisher versicherungsfrei waren, durch die neue Grenze wieder versicherungspflichtig in der GKV werden. Wer mit seinem regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt durch die Erhöhung der JAEG unter diese neue Grenze rutscht, wird versicherungspflichtig in der GKV.

Das Befreiungsrecht nach § 8 SGB V
Wer durch die Erhöhung der JAEG versicherungspflichtig wird, kann sich von dieser eintretenden Versicherungspflicht befreien lassen, um weiterhin in der PKV zu bleiben. Die gesetzliche Vorschrift hierfür ist § 8 SGB V.

Wichtig: Diese Befreiungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Versicherungspflicht ausschließlich durch die Erhöhung der JAEG eintritt. Reduziert eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beispielsweise die Arbeitszeit und fällt dadurch unter die JAEG, tritt ebenfalls Versicherungspflicht ein – in diesem Fall jedoch ohne die Möglichkeit einer Befreiung.

Die entscheidende Frist: Nur drei Monate
Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht stellen.
Ist die Versicherungspflicht durch die Erhöhung der JAEG zum 01.01.2026 eingetreten, muss die Befreiung bis spätestens zum 31.März 2026 erfolgen.

Wer jetzt nicht handelt, verliert diese Option dauerhaft.

Wichtig: Die Befreiung ist unwiderruflich!

Die Befreiung können sie grundsätzlich nicht rückgängig machen.

Was Sie für die Befreiung benötigen:
Damit die Krankenkasse die Befreiung akzeptiert, ist erforderlich:
• Den Befreiungsantrag bei der gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Tipp: Die meisten Krankenkassen haben auf ihrer Website entsprechende Formulare hinterlegt. Der Befreiungsantrag ist bei der Krankenkasse zu stellen, bei der Sie vor dem Wechsel in die PKV gesetzlich krankenversichert waren.
• Einen Nachweis über den privaten Krankenversicherungsschutz.
• Eine fristgerechte Einreichung innerhalb der drei Monate.

Adresse

Auf Dem Hochrech 12
Sankt Ingbert
66386

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