10/09/2021
Risiken einer Trunkenheitsfahrt
Selten liest man in der Rechtsprechung eine so stichhaltige Begründung für die Risiken einer Trunkenheitsfahrt wie die des OLG Zweibrücken.
"Die Fortbewegung im öffentlichen Verkehrsraum ist in großem Maße geordneter Interaktionsprozess mit einer Vielzahl von Verkehrsteilnehmern. Bei einem alkoholisierten oder unter Drogeneinfluss agierenden Verkehrsteilnehmer besteht ein maßgeblicher Aspekt der durch ihn bedingten Gefahrenlage darin, den Anforderungen an die im Straßenverkehr geforderten Handlungsweisen nicht mehr genügen zu können. Dass seine Fahrweise daher in erhöhtem Maße nicht mehr verlässlich und berechenbar ist und andere Verkehrsteilnehmer ihrerseits gezwungen werden, auf unvorhersehbare Fahrmanöver zu reagieren, beeinträchtigt die Sicherheit des Straßenverkehrs in erheblichem Umfang."
Quelle:
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29. Juni 2021 – 1 OWi 2 SsBs 40/21, Rn. 14, juris