Professionelle Dienstleistungen The-Tiger-Team Nils Brüggemann

Professionelle Dienstleistungen The-Tiger-Team Nils Brüggemann Wir machen Baumfällarbeiten, Entastungsarbeiten und Sägearbeiten aller Art. Motorsägen aller Art. Wir schneiden alle Arten von Hecken und Sträuchern.

Wir machen Garten & Baumfällarbeiten aller Art
Winterdienst und Gehwegpflege und Grünpflege und Entrümpelungen Von einer Garage Bis Zum Haus und alle Handwerkarbeiten aller Art Hinzu kommen Entfernungs- und Freischneidearbeiten. Wir übernehmen alle Arten von Gehweg-,Treppenhaus und sonstigen Reinigungsarbeiten. Desweiteren erledigen wir Umzüge, Transporte, Entrümplungen und Haushaltsauflösungen m

it vorheriger kostenloser Besichtigung. Alle Arbeiten werden sorgfältig, mit professionellen Maschinen, erledigt und das Team besteht aus jungen Menschen. Bei Fragen können sie uns unter folgenden Telefonnummern erreichen:
015783750544 (WhatsApp möglich)
017673052863
Wir freuen uns auf ihren Anruf
Mit freundlichen Grüßen
The-Tiger-Team

05/03/2018

Feierabend Auto gewaschen und getankt 💪 Ende für heute

27/05/2017

Dance Del Mar ist das Erlebnis auf der MS KOI!

27/05/2017

Wir machen Garten & Baumfällarbeiten aller Art
Winterdienst und Gehwegpflege und Grünpflege und Entrümpelungen Von einer Garage Bis Zum Haus und alle Handwerkarbeiten aller Art

27/05/2017

!!!!!!Achtung Achtung!!!!!!!

Neu Im Angebot:

Grabpflege (bepflanzen, Grab-Heckenschnitt, regelmäßige Reinigung)

07/04/2017

Audio Studio Nord.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Leistungen und Lösungen für Ihr Event und so

07/04/2017

Unsere Events in Wilhelmshaven und im Umland

29/03/2017

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) nimmt in Deutschland Regelungen zu den Sicherheitsanforderungen von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vor. Es ersetzt seit 1. Dezember 2011 das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG).

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1 Produktsicherheitsgesetz
2 Vorläufer: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
2.1 Übersicht
2.2 Verordnungen nach dem ProdSG (bzw. ursprünglich nach dem GPSG)
2.3 Umsetzung von Europäischen Richtlinien in deutsches Recht
3 Literatur
4 Weblinks
5 Siehe auch
6 Einzelnachweise
Produktsicherheitsgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das ProdSG gilt gemäß §1 Satz 1, "wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden." Eine Markteinführung ist gemäß §3 nur dann erlaubt, "wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet".

Vorläufer: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz[1] (voller Titel: „Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte“) löste am 1. Mai 2004 in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vom 9. Januar 2004 (BGBl. I S. 2, ber, S. 219) das frühere Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vom 22. April 1997 (BGBl. I S. 934) und das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 717) ab. Damit wurde die europäische Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Mit der Neufassung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2179, ber. 2012 I S. 131) wurden insgesamt 13 EWG- und EG-Richtlinien und ein EP-Beschluss (Nr. 768/2008/EG [2]) umgesetzt.

Übersicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das GPSG regelte in Deutschland gemäß § 1 Satz 1 „das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt“ sowie gemäß § 1 Satz 2 auch „die Errichtung und den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen, die gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken dienen oder durch die Beschäftigte gefährdet werden können“, unbeschadet der Ausnahmen, die in weiteren Absätzen dieser Artikel erwähnt wurden.

Nach § 4 des Gesetzes durfte ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es so beschaffen war, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet wurden.

Weitere 24 Paragraphen enthalten genauere Bestimmungen und verwaltungsmäßige Handhabungsvorschriften.

Das Gesetz sah für Hersteller und Händler umfassende Informations- und Identifikationspflichten ({§ 6 Produktsicherheitsgesetz (PDF; 140 kB)}) vor. Jedes Produkt musste eindeutig seinem Hersteller zuzuordnen sein, außerdem musste der Verbraucher über alle möglichen Gefährdungen seiner Sicherheit, die sich aus dem Gebrauch oder der vorhersehbaren Falschanwendung ergeben, hinreichend aufgeklärt werden. Produkte, deren übermäßig mangelnde Sicherheit offiziell festgestellt wurde, mussten vom Markt genommen werden.

§ 6 CE-Kennzeichnung Wurden die Rechtsverordnungen nach § 3 oder andere Rechtsvorschriften, die eine CE-Kennzeichnung vorsehen und die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 5 eingehalten, dann durfte ein Produkt nur in den Verkehr gebracht werden, wenn dieses, seine Verpackung oder ihm beigefügte Unterlagen mit der CE-Kennzeichnung versehen waren. Eine Übersicht der Rechtsvorschriften siehe im Folgenden unter Verordnungen nach dem GPSG.

§ 7 des Gesetzes enthielt eine spezielle nationale Regelung, die es Herstellern ermöglichte, Produkte mit dem GS-Zeichen zu versehen, die bisher von dieser Möglichkeit ausgeschlossen gewesen waren.

Nach § 8 Abs. 2 des GPSG hatten die zuständigen Marktaufsichtsbehörden eine wirksame Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte auf der Grundlage eines Überwachungskonzepts zu gewährleisten. Deshalb hatten nach § 8 Abs. 3 des GPSG die zuständigen obersten Landesbehörden die Koordinierung der Überwachung des Inverkehrbringens von Produkten sowie der in den Verkehr gebrachten Produkte, die Entwicklung und Fortschreibung eines Überwachungskonzepts und die Vorbereitung länderübergreifender Maßnahmen zur Abwendung erheblicher Gefahren sicherzustellen.

Im Gegensatz zum Produktsicherheitsgesetz sah das GPSG auch Sanktionen vor: Geldstrafen (§ 19) bis zu 3.000 Euro bei minderen und 30.000 Euro bei schweren bzw. wiederholten Verstößen und bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung des Verbrauchers durch eine Vernachlässigung der Pflichten aus dem GPSG sogar bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe (§ 20) drohten dem nachlässigen Hersteller oder Händler.

Neben der Produktsicherheit regelte das GPSG mit besonderen Verordnungen auch das Inverkehrbringen verschiedener Waren, die besondere Sicherheitseigenschaften erfüllen müssen (Maschinen, Spielzeuge, Sportboote, Elektrische Anlagen in explosionsfähiger Atmosphäre u. a.). Damit wurde eine Grundlage geschaffen, um den Warenverkehr über harmonisierte Sicherheitsanforderungen in der EU zu fördern.

Aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz folgen auch grundlegende Bestimmungen zu überwachungsbedürftigen Anlagen, deren Errichtung und Betrieb nun im Wesentlichen in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt sind.

Verordnungen nach dem ProdSG (bzw. ursprünglich nach dem GPSG)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Unter anderem wurden folgende Verordnungen nach dem GPSG erlassen und ab dem 1. Dezember 2011 förmlich an das ProdSG angepasst:

Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (1. ProdSV),
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV),
Verordnung über einfache Druckbehälter (6. ProdSV),
Gasverbrauchseinrichtungsverordnung (7. ProdSV),
Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt (8. ProdSV),
Maschinenverordnung (9. ProdSV),
Verordnung über Sportboote und Wassermotorräder (10. ProdSV)[1],
Explosionsschutzverordnung (11. ProdSV),
Aufzugsverordnung (12. ProdSV),
Aerosolpackungsverordnung (13. ProdSV),
Druckgeräteverordnung (14. ProdSV).
Umsetzung von Europäischen Richtlinien in deutsches Recht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im GPSG ist eine Reihe von Europäischen Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt worden. Die meisten Richtlinien wurden aufgrund von Ermächtigungen nach § 3 GPSG durch die oben genannten Verordnungen umgesetzt. Dies betrifft z. B. folgende Richtlinien:

Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG = 1. GPSGV
Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG = 2. GPSGV
Richtlinie über einfache Druckbehälter 87/404/EWG = 6. GPSGV
Richtlinie über Gasverbrauchseinrichtungen 90/396/EWG = 7. GPSGV
Richtlinie über persönliche Schutzausrüstungen 89/686/EWG = 8. GPSGV
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG = 9. GPSGV
Richtlinie über Sportboote 94/25/EWG = 10. GPSGV
ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG = 11. GPSGV
Aufzugsrichtlinie 95/16/EG = 12. GPSGV
Richtlinie über Aerosolpackungen 75/324/EWG = 13. GPSGV
Druckgeräterichtlinie 97/23/EG = 14. GPSGV
Einige Europäischen Richtlinien wurden durch Spezialgesetze umgesetzt:

Medizinprodukte 93/42/EWG = Medizinproduktegesetz (MPG)
Schiffsausrüstung 96/98/EG = Schiffssicherheitsgesetz (SchSG)/ Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
Aktive implantierbare medizinische Geräte 90/385/EWG = Medizinproduktegesetz (MPG)
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bücher
Sebastian Lach, Sebastian Polly: Produktsicherheitsgesetz - Leitfaden für Hersteller und Händler. Springer Gabler Verlag, 2012, ISBN 978-3-8349-4145-9.
Thomas Wilrich: Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) - Leitfaden für Hersteller, Importeure und Händler. Beuth Verlag, 2011, ISBN 978-3-410-22325-2.
Sebastian Polly: Verbraucherprodukte im Sinne des neuen Produktsicherheitsgesetzes. Nomos Verlag, 2013, ISBN 978-3-8487-0157-5.
Jan Hermes: Wechselwirkungen zwischen Produktsicherheitsrecht und Produkthaftungsrecht. Am Beispiel der Pflichtenkreise, der Haftung und des Umfangs des Produktrückrufs. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2009, ISBN 978-3-8300-4320-1.
C. Barth, W. Hamacher, L. Wienhold, K. Höhn, G. Lehder: Anwendung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. Leitfaden für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister. Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft, 2008, ISBN 978-3-86509-739-2.
Thomas Klindt: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. (GPSG) C.H. Beck Verlag, München 2007, ISBN 978-3-406-55344-8.
Thomas Wilrich: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) - Praxiskommentar und Abdruck aller wesentlichen Vorschriften., Springer-Verlag, Heidelberg 2004, ISBN 3-540-20962-X.
Joachim Geiß, Wolfgang Doll: Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)- Kommentar und Vorschriftensammlung. Verlag W. Kohlhammer, 2005, ISBN 3-17-018602-7.
Joachim Geiß, Wolfgang Doll: GPSG - 100 Fragen und Antworten - Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Eine Handlungshilfe für die praktische Umsetzung. Bundesanzeiger Verlag, 2006, ISBN 3-89817-584-7.
Aufsätze
Sebastian Polly, Sebastian Lach: Das neue Produktsicherheitsgesetz - Compliance in der Produktsicherheit. In: CCZ. 2012, Heft 2, S. 59ff.
Sebastian Polly, Sebastian Lach: Das neue Produktsicherheitsgesetz - Was Wirtschaftsakteure beachten sollten. In: Betriebsberater. 2012, Heft 2, S. 71ff. (online auf: hoganlovells.de)
Sebastian Polly, Sebastian Lach: Das neue Produktsicherheitsgesetz - Was ist neu. In: PHi. 2011, Heft 6, S. 220ff. (online auf: hoganlovells.de)
Christian Runte, Harald Potinecke: Software und GPSG – Anwendbarkeit und Auswirkungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes auf Hersteller und Händler von Computerprogrammen. In: Computer und Recht. 2004, S. 725 ff.
Gerd Eidam: Die Straf- und Bußgeldbestimmungen des neuen Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. In: NJW. 2005, S. 1021 ff.
K.-H. Lang, H. Gebhardt, C. Adomeit, H.-J. Windberg: Ergebnisse der Marktüberwachung im Regelungsbereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes. In: Technische Überwachung. Heft 1-2/2006 und 3/2006.
Joachim Geiß, Wolfgang Doll: Neue, gebrauchte und wieder aufgearbeitete Produkte. In: Sicherheitsingenieur. Heft 4/ und 5/2006.
Carsten Schucht: Das Recht der Verbraucherprodukte im neuen Produktsicherheitsgesetz. In: Verbraucher und Recht. (VuR) 2013, 86.
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Text des Produktsicherheitsgesetzes
BMAS: Neues Produktsicherheitsgesetz vom 1. Dezember 2011
ProdSG inkl. Zusammenstellung der Änderungen in einer lesbaren Fassung inkl. amtliche Begründung
Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG) in der bis zum 1. Dezember 2011 geltenden Fassung
Kurze Einführung und Begriffsdefinitionen
Umfassende Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Produktsicherheit
Umfassende Informationen zur Produktsicherheit
Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz des LASI (PDF; 1.586 kB), abgerufen am 25. Februar 2015.

Sichere Maschinen - Gesetze und Bestimmungen im ÜberblickWann ist eine Maschine wirklich sicher? Das wird von vielen Nor...
29/03/2017

Sichere Maschinen - Gesetze und Bestimmungen im Überblick
Wann ist eine Maschine wirklich sicher? Das wird von vielen Normvorgaben, Richtlinien und Leitfäden bestimmt - das sind die wichtigsten im Überblick.
DIN EN 292
Abgelöst durch EN ISO 12100 - Leitfaden für die Herstellung von sicheren Maschinen.

EN 954 - Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen
Die Norm beschreibt sicherheitstechnische Anforderungen an Gestaltungsleitsätze von sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen. Dafür legt sie Kategorien fest und beschreibt Eigenschaften ihrer Sicherheitsfunktionen. Gilt auch für programmierbare Systeme und darauf bezogene Schutzeinrichtungen.
Nachfolgenorm: EN ISO 13849

EN 1050 - Risikoanalyse und -beurteilung
Der Hersteller einer Maschine muss im Sinne der Maschinenrichtlinie eine Gefahrenanalyse durchführen. Die Norm gilt auch für Betreiber, die als Hersteller im Sinne der Maschinenrichtlinie auftreten, zum Beispiel bei Maschinen, die umgebaut und dabei wesentlich verändert wurden.
Zurückgezogen, ersetzt durch DIN EN ISO 14121

EN ISO 12100 - Leitfaden für die Herstellung von sicheren Maschinen
Sie soll Herstellern ermöglichen, Maschinen zu bauen die für ihre bestimmungsgemäße Verwendung sicher sind. Darüber hinaus stellt sie eine Strategie für die Erarbeitung von weiteren Sicherheitsnormen zur Verfügung. Die EN ISO 12100 ist unter der Maschinenrichtlinie gelistet und hat die EN 292 abgelöst.

EN ISO 13849 - Funktionale Sicherheit
Als Nachfolger der EN 954-1 ist sie die zentrale Norm für die Auslegung sicherheitsgerichteter Steuerungen im Bereich »Maschinensicherheit«. Die EN ISO 13849-1 wurde 2006 als Europäische Version verabschiedet. Außerdem ist sie als harmonisierte Norm unter der Maschinenrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Damit gilt die Vermutungswirkung für diese Norm.

Gründe für die Neuerung: Die EN 954-1 enthält keine ausreichenden Anforderungen an programmierbare elektronische Systeme und der Zusammenhang zwischen Risikohöhe und Kategorie erschien in der 954-1 nicht immer plausibel. Zudem sollten auch qualitative Einschätzungen von möglichen Gefahrenquellen/Risiken mit in die Sicherheitsbetrachtungen aufgenommen werden (sogenannte probabilitische Überlegungen), das ist eine der wesentlichen Neuerung der 13849-1. Aufbauend auf den Kategorien finden die Performance Level (PL) Verwendung.

DIN EN ISO 14121 - Risikobeurteilung von Maschinen
Diese Norm wurde zurückgezogen. Sie enthielt allgemeine Leitsätze für die Risikobeurteilung von Maschinen und Informationen darüber, wie vorzugehen ist, um die in DIN EN ISO 12100 festgelegten Ziele zur Risikominderung zu erreichen. Ziel der Norm war es, die Erarbeitung geeigneter und untereinander abgestimmter Sicherheitsfachgrundnormen (Typ-B-Normen) und Maschinensicherheitsnormen (Typ-C-Normen) zu unterstützen.

Gegenüber der zurückgezogenen Vorgängernorm DIN EN 1050 wurde eine inhaltliche und begriffliche Anpassung an DIN EN ISO 12100-1:2004-04 vorgenommen und der Umfang begrifflicher Festlegungen erweitert.

EN/IEC 61508 - Funktionale Sicherheit
Die Norm versteht sich als Sicherheitsgrundnorm, die unabhängig von der Anwendung die funktionale Sicherheit von elektrischen, elektronischen sowie programmierbaren elektronischen Systemen zum Inhalt hat.

EN/IEC 61511 - Funktionale Sicherheit
Behandelt die Anwendung sicherheitstechnischer Systeme in der Prozessindustrie.

EN/IEC 62061 - Funktionale Sicherheit
Ist eine sektorspezifische Norm unterhalb der IEC 61508. Sie beschreibt die Realisierung sicherheitsrelevanter elektrischer Steuerungssysteme von Maschinen und betrachtet den gesamten Lebenszyklus von der Konzeptphase bis zur Stilllegung. Basis bilden quantitative und qualitative Betrachtungen von Sicherheitsfunktionen.

EN 60204 - Elektrische Sicherheit
Die Norm gilt für die Anwendung von elektrischer und elektronischer Ausrüstung sowie für Systeme von Maschinen, die während des Arbeitens nicht von Hand getragen werden, einschließlich einer Gruppe von Maschinen, die abgestimmt zusammenarbeiten. Unter anderem geht es um Maßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren unter Spannung stehender Teile und Farbkodierungen von Leitern sowie Bedienelementen.

EN 60947-5: Niederspannungsschaltgeräte
Die Norm gibt detaillierte Angaben bezüglich der elektrischen und mechanischen Konstruktion von NOT-AUS-Geräten mit mechanischer Einrast-Funktion und über deren Prüfung. Sie gilt für elektrische Steuergeräte und Schaltelemente, die zur Erzeugung eines NOT-AUS-Befehls verwendet werden.

Relevante Normen für bewegliche und feststehende trennende Schutzeinrichtungen
EN 953 - Trennende Schutzeinrichtungen, EN 1088 - Verriegelungseinrichtungen in Verbindung mit trennenden Schutzeinrichtungen, EN 1037 - Verhinderung von unerwartetem Anlauf und die IEC 60947-5-3 - Niederspannungsschaltgeräte - Anforderungen an Sicherheitsnäherungsschalter.

Quellen: www.nasg.din.de, www.pilz.de, www.maschinenrichtlinie.de

Adresse

Schortens
26419

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Professionelle Dienstleistungen The-Tiger-Team Nils Brüggemann erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen