30/03/2026
Standard: Mama bzw. Papa – oder ein Fremder?
Hätte Rainer (Name geändert) gewusst, was auf ihn zukommt: er hätte sich sofort darum gekümmert, dass er weiterhin für seine beiden kleinen Töchter entscheiden darf.
Rainer ist Anfang 40, und hat 2 Töchter im Alter von 13 und 11 Jahren. Zur Familie zählte auch seine Frau Carola (Name geändert) – bis sie vor 1 Jahr an Brustkrebs viel zu früh verstarb.
Einige Jahre zuvor hatten sich die beiden gemeinsam ihr Eigenheim gekauft. Als Carola die Diagnose bekam, entschieden sich die beiden, kein Testament zu machen. Carola wollte ihren beiden Töchtern etwas Zählbares hinterlassen, das ihnen von ihr bleiben sollte. Und so kam es zur gesetzlichen Erbfolge mit minderjährigen Kindern. Die beiden Töchter erbten jeweils ein Viertel vom Vermögen ihrer Mutter. Auch von der Haushälfte, die Carola gehörte.
Was das Paar nicht wusste: Rainer als Vater darf trotz gesetzlichen Sorgerechts keine Entscheidungen über das geerbte Vermögen der Töchter treffen. Das darf nun ein Anwalt aus Freiburg, den Rainer, Carola und die Kinder bis dato nicht kannten – und umgekehrt.
Seitdem kämpft Rainer nicht nur mit den Herausforderungen eines alleinerziehenden, voll berufstätigen Vaters zweier pubertierender Mädchen. Sondern z.B. auch damit, dass er für jede Entscheidung, die das Haus betrifft, das Einverständnis eines Fremden braucht.
👉 Wenn ein Handwerker bestellt werden muss, um eine Reparatur am Haus vorzunehmen
👉 Wenn die Einliegerwohnung neu vermietet werden muss, damit der Kredit nicht platzt
👉 Wenn er das Haus verkaufen will, um woanders neu anzufangen
Mindestens 7 Jahre wird das noch so gehen. Dann ist die jüngere Tochter volljährig. Und Rainer braucht „nur noch“ die Zustimmung seiner Töchter. Kaum auszudenken, wenn Carola eine Firma gehabt hätte.
Kinder genießen in Deutschland besonderen Schutz. Im Erbfall auch vor den eigenen Eltern. Deshalb hat es Vater Staat so eingerichtet, dass das von minderjährigen Kindern geerbte Vermögen bis zu deren Volljährigkeit von einem gerichtlich bestellten Vormund vertreten wird – sofern Papa oder Mama ebenfalls einen Teil geerbt hat. Damit soll vermieden werden, dass Papa oder Mama die eigenen Kinder über den Tisch ziehen, weil sie sich nicht dagegen wehren können.
Was für Familien sinnvoll erscheint, in denen Kinder in üblen Verhältnissen aufwachsen, ist in Familien, in denen Kinder behütet und geliebt werden, ein Drama. Rainer und Carola wussten nicht, dass die Kinder einen Vormund fürs Erbe bekommen werden. Aber Rainer weiß, dass Carola das nicht gewollt hätte, hätten sie es gewusst. Und so wird er bei jeder Entscheidung, die von einem Fremden abhängt, daran erinnert.
👉 Es hätte ausgereicht, wenn Carola aufgeschrieben hätte, dass Rainer den Erbteil der Kinder vertreten soll, bis sie alt genug sind, selbst zu entscheiden.
👉 Handschriftlich hätte ausgereicht.
👉 15 Minuten Zeit hätten ausgereicht, um 8 Jahre Fremdbestimmung zu verhindern.
Sollte es Standard sein, dass Mama bzw. Papa im Erbfall für ihre minderjährigen Kinder entscheiden dürfen?
Was ist Eure Meinung dazu?