25/07/2022
Der Arbeitgeber ist im September 2022 verpflichtet die Energiepreispauschale (EPP) an seine Arbeitnehmer auszuzahlen.
Die Auszahlung erfolgt mit der September Lohnabrechnung an die Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber eine monatliche Lohnsteueranmeldung abgibt.