13/02/2018
Wußtest Du schon , dass Gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden müssen, welche den Schadensersatzprozess verloren hat?
Dazu gehören auch die Gutachterkosten!
Dies ist auch dann der Fall, wenn die Versicherung des Unfallverursachers bereits einen eigenen Kfz-Sachverständigen engagiert hat und der Geschädigte zusätzlich einen unabhängigen Gutachter beauftragt.
Als Geschädigter hast Du immer das Recht, Dir einen eigenen Sachverständigen zu suchen, dessen Kosten von der unterlegenen Seite gezahlt werden müssen (u.a. Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22.7.2014, Az. VI ZR 357/13).