Wolfgang Steinebrunner

Wolfgang Steinebrunner Impressum: http://www.guetertransport.expert/impressum Anfang 2007 entschied ich mich für die Selbstständigkeit.

Als ausgebildeter Speditionskaufmann mit einer Fortbildung zum Verkehrsfachwirt habe ich eine 23jährige Berufserfahrung in diversen Speditions- und Logistikunternehmen. Seither bin ich beratend und in der Aus- und Weiterbildung tätig. Mit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1071 / 2009 erweitere ich mein Dienstleistungsangebot um den externen Verkehrsleiter.

Endlich geschieht mal etwas! https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=1374546701442618&id=100066619044486
02/08/2026

Endlich geschieht mal etwas!

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Ermittlungen gegen Betreiber einer aus dem nördlichen - unter Auflagen außer Vollzug gesetzt

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück und die Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim führen ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber einer Fahrschule aus dem nördlichen Emsland. Die Ermittlungen werden durch die beim Polizeikommissariat Papenburg eingerichtete Ermittlungsgruppe "Modulverkauf" geführt.

Gegenstand des Verfahrens ist der Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges sowie weiterer Straftaten im Zusammenhang mit der Durchführung von Berufskraftfahrer-Weiterbildungen. Nach dem derzeitigen Stand werden mehr als 1.000 Verdachtsfälle aus dem gesamten Bundesgebiet geprüft. Im Zuge der Ermittlungen konkretisierte sich auch ein Tatverdacht gegen die Ehefrau des Fahrschullehrers wegen u. a. Beihilfe zu den genannten Staftatbeständen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Osnabrück erließ das Amtsgericht Papenburg einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Dieser wurde am 23.07.2026 vollstreckt. Im Anschluss wurde der Beschuldigte der zuständigen Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Papenburg vorgeführt.

Nach der richterlichen Vorführung wurde der Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Dem Beschuldigten ist es untersagt, das Bundesgebiet zu verlassen. Darüber hinaus musste er seine Ausweisdokumente abgeben, sich zweimal wöchentlich bei einer Polizeidienststelle melden sowie eine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Die Ermittlungen dauern an. Aufgrund des laufenden Strafverfahrens können derzeit keine weiteren Angaben zum näheren Inhalt der Ermittlungen gemacht werden.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104234/6324860?utm_source=directmail&utm_medium=email&utm_campaign=push

Kopierte Tankkarten: Risiken, rechtliche Folgen und Präventionsmaßnahmen⛽ Tankkarten sind praktisch - aber auch ein beli...
24/07/2026

Kopierte Tankkarten: Risiken, rechtliche Folgen und Präventionsmaßnahmen

⛽ Tankkarten sind praktisch - aber auch ein beliebtes Ziel für Betrug.

Gerade im gewerblichen Güter- und Personenverkehr können kopierte, gestohlene oder missbräuchlich genutzte Tankkarten schnell hohe Schäden verursachen. Oft fällt der Missbrauch erst bei der Abrechnung oder durch ungewöhnliche Tankvorgänge auf.

🚨 Typische Warnsignale sind:
✅ mehrere Betankungen innerhalb kurzer Zeit
✅ nahezu gleichzeitige Tankungen an verschiedenen Orten
✅ ungewöhnlich hohe Kraftstoffmengen
✅ Tankungen, obwohl das Fahrzeug nicht im Einsatz war

🔐 Unternehmen sollten Tankkarten deshalb nicht nur als Zahlungsmittel, sondern als sicherheitsrelevantes Betriebsmittel behandeln.
Wichtig sind vor allem:
➡️ klare Zuständigkeiten
➡️ sichere Karten- und PIN-Verwaltung
➡️ regelmäßige Abrechnungskontrollen
➡️ Echtzeit-Benachrichtigungen
➡️ Abgleich mit Telematik- und Fahrtenschreiberdaten

MEIN FAZIT: Wer Tankkarten professionell verwaltet und Tankvorgänge konsequent überwacht, senkt das Betrugsrisiko deutlich und schützt den eigenen Fuhrpark besser vor finanziellen Schäden. 🛡️

https://www.linkedin.com/pulse/kopierte-tankkarten-risiken-rechtliche-folgen-und-steinebrunner-oxlrc/

Tankkarten gehören im gewerblichen Güter- und Personenverkehr zum täglichen Betrieb. Sie ermöglichen die bargeldlose Zahlung von Kraftstoff, AdBlue, Mautgebühren, Fahrzeugwäschen und weiteren fahrzeugbezogenen Leistungen.

🚛 Code XL ist stark – aber kein Ersatz für Ladungssicherung.Ein Aufbau nach DIN EN 12642 Code XL kann bei passender Bela...
21/07/2026

🚛 Code XL ist stark – aber kein Ersatz für Ladungssicherung.

Ein Aufbau nach DIN EN 12642 Code XL kann bei passender Beladung Sicherungskräfte aufnehmen – aber nur, wenn die Voraussetzungen stimmen. ⚠️

✅ Entscheidend bleiben Formschluss, stabile Ladeeinheiten, richtige Lastverteilung, ausreichende Reibung und ein geeigneter Fahrzeugzustand.

Bei Maschinen, Stahlprodukten, Coils oder unregelmäßigen Lasten sind zusätzliche Maßnahmen oft unverzichtbar – z. B. Zurren, Sperrbalken oder rutschhemmende Materialien. 🔒

FAZIT: Code XL ist ein wichtiger Baustein – aber kein Freifahrtschein. Sicher wird der Transport erst durch das Zusammenspiel aller Maßnahmen. 💡

https://www.linkedin.com/pulse/ladungssicherung-nach-code-xl-anforderungen-und-din-steinebrunner-9gixc/

Die ordnungsgemäße Sicherung von Ladung zählt zu den zentralen Pflichten im Güterkraftverkehr. Sie dient nicht nur dem Schutz von Fahrern und anderen Verkehrsteilnehmenden, sondern auch der Vermeidung von Sachschäden, Bußgeldern, strafrechtlichen Folgen und zivilrechtlichen Haftungsansprüchen...

🚛 EU-Vorgaben 2026: Sicherheitssysteme statt FahrerüberwachungDer Begriff „EU-Fahrerüberwachungsverordnung 2026“ wird de...
19/07/2026

🚛 EU-Vorgaben 2026: Sicherheitssysteme statt Fahrerüberwachung

Der Begriff „EU-Fahrerüberwachungsverordnung 2026“ wird derzeit häufig verwendet, führt jedoch leicht zu Missverständnissen. Eine eigenständige Verordnung dieses Namens gibt es nicht. ⚠️

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2019/2144, die neue Fahrzeuge mit modernen Sicherheits- und Fahrerassistenzsystemen ausstattet. Dazu zählen unter anderem Systeme zur Erkennung von Müdigkeit und Ablenkung. Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit – nicht eine permanente Kontrolle des Fahrpersonals. ✅

Für den Güterkraftverkehr bieten diese Technologien Chancen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Entscheidend sind dabei transparente Informationen, klare Datenschutzgrundlagen und eine sachliche Einordnung gegenüber Fahrerinnen und Fahrern. 🔐

MEIN FAZIT: Moderne Assistenzsysteme sind kein Instrument allgemeiner Überwachung, sondern ein Baustein für mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Eine professionelle Kommunikation hilft, Akzeptanz und Vertrauen zu schaffen. 💡

👉 https://www.linkedin.com/pulse/eu-vorgaben-zur-fahrzeugsicherheit-seit-7-juli-2026-steinebrunner-a6eac/

In sozialen Medien und auf den Internetseiten verschiedener Anbieter erscheinen derzeit vermehrt Werbeanzeigen, in denen von einer „EU-Fahrerüberwachungsverordnung 2026“ oder von „neuen EU-Vorschriften zur Fahrerüberwachung“ die Rede ist. Solche Formulierungen können den Eindruck erwecken...

🚛 Lenkzeit ist nicht gleich Arbeitszeit - und genau hier passieren in der Praxis viele Fehler.Im Güterkraftverkehr reich...
09/07/2026

🚛 Lenkzeit ist nicht gleich Arbeitszeit - und genau hier passieren in der Praxis viele Fehler.

Im Güterkraftverkehr reicht es nicht aus, nur auf die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zu schauen. Auch das Arbeitszeitgesetz - insbesondere § 21a ArbZG - muss gleichzeitig eingehalten werden. ⚖️

👉 Wichtig für Unternehmer, Verkehrsleiter und Disponenten: Touren müssen so geplant werden, dass sowohl Lenk- und Ruhezeiten als auch Arbeitszeiten, Pausen und Bereitschaftszeiten realistisch eingehalten werden können.
✅ Lenkzeit ist nur ein Teil der Arbeitszeit.
✅ Fahrtunterbrechung ist nicht automatisch eine arbeitsrechtliche Pause.
✅ Bereitschaftszeit ist nicht automatisch Ruhezeit.
✅ Falsche Planung oder Dokumentation kann schnell zu Verstößen führen.

Mein Fazit: Rechtssichere Disposition bedeutet, Arbeitszeit, Lenkzeit, Bereitschaftszeit, Pausen und Ruhezeiten gemeinsam zu betrachten - nicht isoliert. 📋

https://www.linkedin.com/pulse/arbzg-im-vergleich-vo-eg-nr-5612006-wolfgang-steinebrunner-vsg2c/

Im Güterkraftverkehr werden die Begriffe Arbeitszeit, Lenkzeit, Fahrtunterbrechung, Bereitscjaftszeit und Ruhezeit im Alltag häufig miteinander vermischt. Genau daraus entstehen viele Verstöße.

08/07/2026

🚛 GÜTERKRAFTVERKEHR OHNE RECHTLICHE UNSICHERHEIT? Ich unterstütze Sie als externer Verkehrsleiter.

Ob Industrieunternehmen, Handelsbetrieb, Kleinstunternehmer oder Existenzgründer: Ich prüfe gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung sinnvoll ist – praxisnah, individuell und ohne unnötige Komplexität. 🤝

Wer geschäftsmäßigen oder gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, trägt Verantwortung – nicht nur für Fahrzeuge, Fahrer und Aufträge, sondern auch für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Genau hier komme ich ins Spiel: Als externer Verkehrsleiter gemäß Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 helfe ich Unternehmen dabei, ihren Güterkraftverkehr professionell, zuverlässig und rechtssicher aufzustellen. ✅

Denn fehlende Strukturen, unklare Verantwortlichkeiten oder unterschätzte Pflichten können schnell teuer werden – etwa durch Beanstandungen, Bußgelder oder Probleme mit der Zuverlässigkeit des Unternehmens. ⚠️

Mit meiner Unterstützung gewinnen Sie:
✅ mehr Rechtssicherheit im täglichen Transportgeschäft
✅ klare Verantwortlichkeiten und verlässliche Abläufe
✅ Entlastung bei verkehrsrechtlichen Anforderungen
✅ professionelle Vorbereitung auf behördliche Prüfungen
✅ eine externe Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt

📩 Sie möchten Ihren Güterkraftverkehr rechtssicher aufstellen oder wissen, ob eine externe Verkehrsleitung für Sie infrage kommt? Dann schreiben Sie mir gerne eine Nachricht – ich freue mich auf den Austausch.

. 🤝

🚨 PHANTOMFRACHTFÜHRER: Ein echtes Risiko in der Logistik 🚛📦Ein Auftrag wird vergeben, die Ware geladen - und dann versch...
08/07/2026

🚨 PHANTOMFRACHTFÜHRER: Ein echtes Risiko in der Logistik 🚛📦

Ein Auftrag wird vergeben, die Ware geladen - und dann verschwindet die Ladung. Genau so nutzen Phantomfrachtführer Routine, Zeitdruck und unklare Prüfprozesse aus.

Besonders kritisch: unbekannte Subunternehmer, kurzfristige Spotmarkt-Aufträge, auffällig günstige Angebote oder abweichende Kontaktdaten. 🔍

Deshalb gilt: vor der Beladung prüfen, Daten abgleichen, Versicherungen verifizieren und bei Abweichungen konsequent stoppen. 🛑✅

Prävention beginnt nicht an der Rampe, sondern bei der Auswahl des richtigen Transportpartners.

https://www.linkedin.com/pulse/phantomfrachtf%C3%BChrer-im-g%C3%BCterkraftverkehr-risiken-und-steinebrunner-5s2tc/

Sogenannte Phantomfrachtführer stellen für Spediteure, Frachtführer, Verlader und Warenversicherer ein erhebliches Risiko dar. Anders als bei klassischen Ladungsdiebstählen auf Rastplätzen oder Betriebshöfen nutzen die Täter reguläre Transportabläufe aus: Sie erschleichen sich Transportauft...

🚛 Fahrtenschreiber richtig bedienen – Risiken vermeiden, Abläufe sichern⚠️ Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, die Fah...
07/07/2026

🚛 Fahrtenschreiber richtig bedienen – Risiken vermeiden, Abläufe sichern

⚠️ Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, die Fahrpersonalverordnung und die Sozialvorschriften entstehen oft nicht durch bewusstes Fehlverhalten. Häufig liegt das Problem ganz woanders: Der digitale Fahrtenschreiber wird gar nicht, unvollständig oder fehlerhaft bedient.

📋 Falsch ausgewählte Tätigkeiten, vergessene Nachträge, fehlende Länderkennzeichen oder unzutreffende Arbeitszeitbuchungen können bei Kontrollen schnell zu Beanstandungen führen - selbst dann, wenn Lenk- und Ruhezeiten eigentlich eingehalten wurden.

🏢 Für Geschäftsführung und Disposition bedeutet das: fehlende oder fehlerhafte Aufzeichnungen können erhebliche Risiken verursachen - von Bußgeldern über Verwaltungsverfahren bis hin zu zusätzlichem Prüfungsaufwand und Reputationsschäden.

✅ Wirksame Prävention beginnt deshalb nicht erst bei der Kontrolle. Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, praxisnahe Unterweisungen, verständliche Bedienhinweise und eine regelmäßige Auswertung der Fahrerdaten.

Ich unterstütze Transportunternehmen praxisorientiert bei:
🔎 Analyse typischer Bedienfehler und organisatorischer Risiken
🎓 Schulung und Unterweisung von Fahrpersonal, Disposition und Verantwortlichen
📝 Erstellung verständlicher Bedien- und Verfahrensanweisungen
📊 Unterstützung bei der Auswertung und Bewertung von Fahrtenschreiberdaten
🔁 Optimierung von Kontroll-, Dokumentations- und Kommunikationsabläufen
🛡️ Beratung zur Erfüllung von Unternehmer-, Disponenten- und Aufsichtspflichten

🤝 Mein Ansatz: Aus der Praxis für die Praxis. Es geht nicht um theoretische Belehrung, sondern um sichere, verständliche und dauerhaft anwendbare Abläufe im täglichen Transportbetrieb.

👉 Sorgen Sie dafür, dass korrekt eingehaltene Vorschriften auch korrekt dokumentiert werden. Denn nur ein richtig bedienter Fahrtenschreiber schützt Fahrer, Disposition und Unternehmen gleichermaßen.

📩 Wenn Sie Ihre Prozesse rund um Fahrtenschreiber, Fahrerdaten und Unternehmerpflichten sicherer aufstellen möchten, sprechen Sie mich gerne an.

🚗⚠️ VORSICHT FALLE BEI AUSLÄNDISCHEN EU-FÜHRERSCHEINEN!Ein EU- oder EWR-Führerschein wird in Deutschland zwar grundsätzl...
03/07/2026

🚗⚠️ VORSICHT FALLE BEI AUSLÄNDISCHEN EU-FÜHRERSCHEINEN!

Ein EU- oder EWR-Führerschein wird in Deutschland zwar grundsätzlich anerkannt – aber nur, solange die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Besonders wichtig ist dabei der ordentliche Wohnsitz: Wer mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland lebt, unterliegt in vielen Fällen dem deutschen Fahrerlaubnisrecht.

Gerade bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE kann es schnell kritisch werden: Diese Fahrerlaubnisse gelten in Deutschland nur zeitlich begrenzt und müssen nach Ablauf neu beantragt werden. 🚛🚌

Auch prüfungsfrei umgetauschte Drittstaatenführerscheine können problematisch sein – insbesondere, wenn in Zeile 12 die Schlüsselzahl 70 eingetragen ist. In solchen Fällen besteht unter Umständen keine Fahrberechtigung in Deutschland. ❌

MEIN FAZIT: Ausländische Führerscheine sollten immer im Einzelfall geprüft werden – vor allem bei Wohnsitzwechsel, Berufskraftfahrern und gewerblichem Güter- oder Personenverkehr. ✅

Hier ein Beitrag von mir auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/pulse/vorsicht-falle-bei-ausl%25C3%25A4ndischen-eu-f%25C3%25BChrerscheinen-steinebrunner-fh3pc/

Ein Führerschein, der in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat erworben wurde, wird grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Besteht ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland, berechtigt der ausländische Führerschein bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer zum Führen der Kraftfahrzeuge, für die er ausges...

03/07/2026

🚛☀️ ACHTUNG TRANSPORT-UND LOGISTIKBRANCHE: Im Juli und August 2026 gilt wieder das LKW-SAMSTAGSFAHRVERBOT in der Ferienreisezeit.

An allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2026 dürfen bestimmte Lkw auf ausgewählten Autobahn- und Bundesstraßenabschnitten jeweils von 7:00 bis 20:00 Uhr nicht fahren. Betroffen sind insbesondere Lkw über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger bei geschäftsmäßiger oder entgeltlicher Güterbeförderung – einschließlich zusammenhängender Leerfahrten.

📅 Betroffene Samstage 2026:
04.07. · 11.07. · 18.07. · 25.07. · 01.08. · 08.08. · 15.08. · 22.08. · 29.08.

🛣️ Wichtig für die Tourenplanung: Das Verbot gilt nicht flächendeckend, sondern auf bestimmten Streckenabschnitten. 2026 wurden unter anderem Abschnitte auf der A 1, A 113 und A 115 neu beziehungsweise zusätzlich relevant.

✅ Mein Tipp: Routen frühzeitig prüfen, Ausnahmen sauber dokumentieren und Genehmigungen rechtzeitig beantragen. Denn Kühlung, Zeitdruck oder enge Lieferfenster reichen allein nicht automatisch aus.

Wer seine Transporte jetzt plant, vermeidet Standzeiten, Bußgelder und unnötige Lieferverzögerungen. 📦⏱️

Mein Beitrag auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/pulse/lkw-samstagsfahrverbot-im-juli-und-august-2026-wolfgang-steinebrunner-go7nc/

Adresse

Friedrichstraße 33
Steinen
79585

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