04/07/2026
🩺 Pflegereform 2027 – was bedeutet das für die Pflege zu Hause?
Die Bundesregierung plant zum 01.01.2027 eine umfassende Pflegereform (Pflegeneuordnungsgesetz/PNOG). Ziel ist offiziell: das System finanziell stabilisieren und „moderner“ machen – tatsächlich bringt der Entwurf aber für viele Familien mehr Eigenverantwortung und eine kompliziertere Leistungsstruktur.
🔄 Aus Einzel-Leistungen werden Budgets
Statt der bisherigen getrennten Leistungen (z.B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag) sollen ab 2027 mehrere Budgets treten – unter anderem: Entlastungsbudget, Sachleistungsbudget, Überbrückungsbudget und Sozialraumbudget.
Auf den ersten Blick sehen manche Beträge höher aus, gleichzeitig müssen daraus aber künftig Leistungen finanziert werden, die bisher zusätzlich oder separat gezahlt wurden (z.B. Verhinderungspflege, Verbrauchs-Pflegehilfsmittel).
❗ Was sich für viele Pflegehaushalte verschlechtern könnte
• Die bisher eigenständige Verhinderungspflege als zusätzlicher Jahresanspruch soll wegfallen und im neuen Budget „aufgehen“ – damit steht insgesamt weniger Geld für Auszeiten pflegender Angehöriger zur Verfügung.
• Verbrauchs-Pflegehilfsmittel (z.B. Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen), die heute mit bis zu 40–42 Euro monatlich separat erstattet werden, sollen ebenfalls aus dem Budget mitbezahlt werden.
• Pflegegrad 1 soll laut Entwurf den bisherigen Entlastungsbetrag von 125/131 Euro monatlich verlieren; stattdessen ist vor allem Beratung vorgesehen, aber weniger finanzielle Unterstützung.
• Für neu bewilligte Pflegegrade 2 und 3 sind in den ersten Monaten nur anteilige Budgets geplant – gerade in der besonders belastenden Anfangsphase stünde damit weniger Geld zur Verfügung.
👨👩👧 Pflegende Angehörige im Fokus
Kritisiert wird vor allem, dass pflegende Angehörige trotz demografischer Belastung finanziell eher schlechter gestellt werden.
Nach aktuellem Entwurfsstand sollen u.a. Rentenansprüche aus Pflege gekürzt werden und viele Unterstützungsleistungen, die bisher „on top“ gezahlt wurden, müssen künftig aus einem gemeinsamen Topf finanziert werden.
🏠 Was bedeutet das für Sie und für uns als C**A Pflegedienst?
Die Reform ist noch im Gesetzgebungsprozess (Referentenentwurf, Änderungen sind möglich), aber die Richtung ist klar: Budgets statt Einzelleistungen, mehr Überblick nötig, vieles wird neu zu beantragen und zu planen sein.
Als ambulanter Pflegedienst begleiten wir Sie durch diese Umstellung:
• Wir informieren unsere Klient:innen und Angehörigen laufend über den Stand der Reform.
• Wir prüfen gemeinsam, welche Budgets Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen.
• Wir unterstützen bei Anträgen und beim Umstellen von bestehenden Leistungsvereinbarungen.
💬 Sie sind pflegende:r Angehörige:r oder selbst pflegebedürftig und fragen sich, was sich ab 2027 konkret für Sie ändert?
Sprechen Sie uns an – wir nehmen uns Zeit, schauen auf Ihre individuelle Situation und planen mit Ihnen, wie Pflege zu Hause auch mit der neuen Reform gesichert werden kann.
Ihr
C**A Pflegedienst
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Der Text bezieht sich auf den Stand Referentenentwurf Mitte 2026; viele Fachstellen weisen darauf hin, dass sich bis zum endgültigen Gesetz noch Details ändern können.