20/05/2026
🐺 𝗔𝗻𝗽𝗮𝘀𝘀𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻 𝗶𝗺 𝗪𝗼𝗹𝗳𝘀𝗺𝗮𝗻𝗮𝗴𝗲𝗺𝗲𝗻𝘁: 𝗕𝘂𝗻𝗱𝗲𝘀𝗿𝗮𝘁 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝗹𝗶𝗲ß𝘁 𝗻𝗲𝘂𝗲 𝗥𝗲𝗴𝗲𝗹𝘂𝗻𝗴𝘀𝗮𝗻𝘀𝗮̈𝘁𝘇𝗲
Nach einer Abstimmung im Bundesrat sind Änderungen am Bundesjagdgesetz (BJagdG) und am Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vorgesehen. Ziel ist es, die Regulierung von Wolf in Deutschland künftig flexibler und praxisnäher zu gestalten.
Im Zentrum der Reform steht die Möglichkeit, Bestände stärker über Managementpläne zu steuern und Entnahmen in bestimmten Fällen zu erleichtern. Vorgesehen ist unter anderem eine mögliche Jagdzeit vom 01.06 bis 31.10, sofern ein günstiger Erhaltungszustand der Population sowie ein entsprechender Managementplan vorliegen. Zusätzlich sollen Wölfe, die trotz vorhandener Herdenschutzmaßnahmen Weidetiere verletzen oder töten, künftig einfacher entnommen werden können – unabhängig vom Erhaltungszustand der Gesamtpopulation.
Parallel dazu ist eine stärkere Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vorgesehen, unter anderem über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Zudem soll die Wirkung der Änderungen nach fünf Jahren wissenschaftlich bzw. politisch evaluiert und dem Bundestag vorgelegt werden.
⚖️ Die geplanten Anpassungen werden insbesondere von Tierschutzorganisationen, darunter dem Deutscher Tierschutzbund, kritisch diskutiert. Im Fokus der Kritik steht vor allem die vorgesehene Jagdzeit während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtphase. In diesem Zeitraum sind Wolfswelpen noch stark auf die Versorgung durch das Rudel angewiesen, sodass der Verlust von Elterntieren gravierende Folgen für den Nachwuchs haben kann. Dies wird aus Tierschutzsicht als ethisch problematisch bewertet.
🌿 Gleichzeitig wird betont, dass langfristige Lösungen vor allem im konsequenten Ausbau und der besseren Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen liegen sollten, um Konflikte zwischen Landwirtschaft und Wolf nachhaltig zu reduzieren.