31/07/2025
Die Sommerferien sind da und viele Schülerinnen und Schüler nutzen die freie Zeit für einen Ferienjob. Eine gute Sache, um erste Berufserfahrung zu sammeln und das Taschengeld aufzubessern. Wie sieht es dabei eigentlich steuerlich aus?
In den meisten Fällen bleibt der Ferienjob steuerfrei. Entscheidend ist, wie viel verdient wird und wie lange der Job dauert. Wird nur kurzfristig gearbeitet oder liegt der Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag (2025: rund 11.600 Euro), fallen meist keine Steuern an.
Dennoch kann es sein, dass der Arbeitgeber Lohnsteuer einbehält, diese kann oft über eine Steuererklärung wieder zurückgeholt werden.
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MSW Axel Mayer Wirtschaftsprüfer & Steuerberater
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