29/07/2022
Fallen Sie unter die Weiterbildungspflicht als Immobilienmakler❓
Lebenslanges Lernen 📖.Wer sich als Immobilienmakler selbstständig macht, der unterliegt der Weiterbildungspflicht. Innerhalb von 3 Jahren müssen mindestens 20 Stunden⏱ belegt werden. Das regelt der Paragraf § 34c Absatz 2a der Gewerbeordnung (GewO) und § 15b der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Lesen Sie in unserem Maklerwelt-Blog mehr zu diesem immens wichtigen Thema:
https://bit.ly/3S7vXFT