Südostbayerischer Brennerverband

Südostbayerischer Brennerverband Wir informieren und vernetzen, wir veranstalten und bilden weiter, wir prämieren und diskutieren! Am 26. Juli 1918 unterzeichnete Kaiser Wilhelm II. Am 8.

Das Brennen in kleinen Brennereien hat in Süddeutschland eine lange Tradition. 1726 gestattete der Bischof von Straßburg, Kardinal Armand Gaston de Rohan, sämtlichen Einwohnern und bäuerlichen Untertanen des Amtes Oberkirch das Brennen von Kirschen zum Eigengebrauch. das erste Branntweinmonopolgesetz. Dieses Gesetz trat am 1.Oktober 1919 in Kraft. Es umfasste ein Bezugsmonopol bestimmter Rohstoffe

, ein Reinigungsmonopol, ein die Verwertung und den Handel umfassendes Zwischenhandelsmonopol und ein Monopol zur Herstellung und zum Vertrieb einfacher Trinkbranntweine. April 1922 führte die schwierige wirtschaftliche Zeit nochmals zu einer Gesetzesänderung. Dieses bildet bis heute die Grundlage des deutschen Branntweinmonopols Die Klein- und Obstbrenner arbeiten noch heute nach diesem 80 Jahre alten Gesetz. Etwas später kam noch das Einfuhrmonopol hinzu. Durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes wurde das Monopol im Jahr 1976 umgewandelt und hat heute mit einem Monopol nur noch nach dem Namen zu tun. Es ist kein Monopol mehr und ist daher seit dieser Zeit auch auf Zuschüsse angewiesen. Zum 31.12.2017 läuft dieses Bundesmonopolgesetz aus und ab dem 1.1.2018 gilt ein neues Alkoholsteuergesetz.

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