13/10/2026
Pflegegeld, Pflegedienst – oder beides? Das zahlt die Pflegeversicherung, wenn jemand zu Hause gepflegt wird:
• Pflegegeld: wenn Angehörige oder Freunde pflegen. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 bis 5.
• Pflegesachleistung: wenn ein ambulanter Pflegedienst pflegt. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab.
• Kombinationsleistung: Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege. Kostet der Pflegedienst weniger als Ihr Sachleistungsanspruch, bekommen Sie anteilig Pflegegeld.
Wie viel bleibt in Ihrem Fall? Das rechnet unser Pflegegeldrechner auf engelimeinsatz.de aus – oder wir gehen es im kostenlosen Erstgespräch gemeinsam durch.
👉 Zum Pflegegeldrechner: Link in der Bio.
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Fragen kostet nichts: 02151 3611016