18/08/2026
Bail-in? Noch nie gehört?
Dann geht es Ihnen wie den meisten. Dabei hat das Ganze durchaus Sprengkraft! Bail- In beschreibt ein gesetzliches Verfahren zur Rettung pleitegehender Banken durch Gläubigerbeteiligung. Dabei werden Eigentümer und bestimmte Geldgeber der Bank an den Verlusten beteiligt, indem ihr Geld verringert oder in Aktien getauscht wird, um den Steuerzahler zu schützen, man hat ja aus 2008 gelernt.
Der Teufel steckt im Detail des deutschen Sanierungs- und Abwicklungsgesetztes. Wenn eine Bank gerettet werden soll, kommen folgende Maßnahmen infrage:
Forderungen von Anlegern und Gläubigern können verringert oder komplett gestrichen werden.
Schulden der Bank können in Aktien oder Eigenkapital umgewandelt werden.
Dabei haften zuerst die Eigentümer (Aktionäre), danach nachrangige Gläubiger und erst zum Schluss normale ungesicherte Gläubiger.
Rechtsmittel sind theoretisch möglich, aber in der Praxis nahezu wirkungslos. Eigentlich müsste ein Bankberater hierüber tatsächlich aufklären, wenn Sie bankeigene Wertpapiere erwerben möchten. Es besteht sogar eine strikte Aufklärungspflicht, wenn Aktien, Anleihen, Zertifikate o.ä. der eigenen oder einer anderen Bank erworben werden sollen.
Ein wenig Schutz bietet der Einlagensicherungsfond für Einlagen bis zu 100.000 €. Alles, was darüber hinaus geht, ist u. U. akut gefährdet.
Edelmetalle in physischer Form außerhalb der EU gelagert, gehören nicht nur deshalb in jedes Portfolio. Sie schützen vor fremdem Zugriff auf das Vermögen. Und sollte es nötig sein, kann ein Lombardkredit auf den eigenen Edelmetallbestand dabei helfen, einen Engpass auszugleichen, ohne die wertvollen Edelmetalle zu verkaufen. Ein doppelter Boden! Klingt vernünftig, oder?