Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit

Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit 🤝 Beratung zu Arbeitsrechten
🌐 Digitale Informationsarbeit
Träger: Arbeit und Leben Berlin-Brandenburg. Gefördert von: SenASGIVA.

💡 Am 12. November 2026 veranstalten wir ein Online-Fachgespräch zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit und ...
24/09/2026

💡 Am 12. November 2026 veranstalten wir ein Online-Fachgespräch zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit und zu den Arbeitsbedingungen von Fahrradlieferant*innen in Berlin.

Gemeinsam mit Gewerkschaften, Betriebsräten, Politik und Zivilgesellschaft diskutieren wir, wie faire Arbeitsbedingungen für Rider – unabhängig vom Beschäftigungsmodell – wirksam gestaltet und durchgesetzt werden können. Im Mittelpunkt stehen dabei unter anderem intransparente Subunternehmerketten, nicht gemeldete Arbeitsverhältnisse und Lohnbetrug sowie die Fragen, wie Organisierung und betriebliche Mitbestimmung gestärkt werden können und welche rechtlichen Instrumente und Transparenzpflichten dafür notwendig sind.

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Weitere Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung folgen in Kürze hier und auf unserer Webseite 👉 bema.berlin


22/09/2026

Mit unserer Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel veröffentlichen wir unsere vierte Branchenanalyse.

In der aktuellen Ausgabe werden Bauwirtschaft und Gastgewerbe auf Anzeichen von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit, Menschenhandel untersucht. Beide Branchen weisen Besonderheiten auf, die Ausbeutung und Zwang begünstigen können. Die Branchenanalyse nimmt diese Strukturen genauer in den Blick.

📅 06.10.2026, 10:00-12:00 Uhr
📍 Online via Zoom
💰 kostenlose Teilnahme, ohne Anmeldung

Weitere Infos und Teilnahmelink 👉 www.servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de/aktuelles/vorstellung-branchenanalyse-bau-gastgewerbe/

Die Branchenanalyse wird nach der Veranstaltung veröffentlicht.

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Die Servicestelle wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Was benötigen Menschen, die für eine Anstellung nach Deutschland kommen, damit sie ihre Rechte kennen und sich vor Ausbe...
21/09/2026

Was benötigen Menschen, die für eine Anstellung nach Deutschland kommen, damit sie ihre Rechte kennen und sich vor Ausbeutung schützen können? Diese Frage stand Anfang September 2026 im Mittelpunkt eines internationalen Austauschs in Serbien.

🤝 Im Rahmen des EU-finanzierten Projekts „Fair Labour Mobility EU“ können seit diesem Jahr auch Berater*innen des Beratungsnetzwerks Gute Arbeit von Arbeit und Leben an internationalen Austauschtreffen teilnehmen. Den Auftakt machte unsere Beraterin Dr. Irina Lazarova. In Belgrad nahm sie an Gesprächen mit verschiedenen Akteur*innen teil. Sie tauschte sich mit Gewerkschaften, Institutionen wie der Deutschen Botschaft und dem Goethe-Institut sowie NGOs aus, die Opfer von Arbeitsausbeutung unterstützen. Ein zentraler Aspekt war die Frage, wie Menschen bereits vor ihrer Einreise nach Deutschland erreicht und frühzeitig über ihre Rechte und mögliche Risiken informiert werden können. Denn Arbeitsmigration betrifft nicht nur Deutschland. Auch nach Serbien sind in den vergangenen Jahren viele migrantische Arbeitnehmer*innen gekommen. Erfahrungen aus verschiedenen Ländern können deshalb dabei helfen, die präventive und aufsuchende Arbeit weiterzuentwickeln.

Gerade in Branchen wie Bau und Pflege bestehen Risiken für prekäre, ausbeuterische und auch undokumentierte Beschäftigung. Der internationale Austausch bietet die Chance, Erfahrungen zu teilen, gemeinsame Strategien zu entwickeln und Beratungsangebote besser miteinander zu vernetzen. Für faire Arbeitsmigration sind Information, Beratung und der Schutz von Arbeitnehmer*innen – vor Ort und über Grenzen hinweg – entscheidend.

💡 Das Beratungsnetzwerk Gute Arbeit von bringt dafür die Expertise mehrerer Beratungsstellen bundesweit zusammen. Auch das BEMA, ein Angebot von , ist Teil des Netzwerks. Die Beratungsstellen unterstützen mobile Beschäftigte, überwiegend aus europäischen Ländern, bei Fragen rund um ihre Arbeitsrechte. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.



Anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit am 7.10. machen wir in diesem Jahr auf arbeitsrechtliche Verstöße in ...
20/08/2026

Anlässlich des Welttags für menschenwürdige Arbeit am 7.10. machen wir in diesem Jahr auf arbeitsrechtliche Verstöße in der Gastronomie aufmerksam, denn seit 2018 gehört der Anteil unserer Beratungen in dieser Branche zu den höchsten.

An unserem diesjährigen Aktionstag werden wir migrantische Beschäftigte in Restaurants und Cafés über ihre Rechte am Arbeitsplatz informieren. Dafür werden wir einen mehrsprachigen Flyer verteilen und auf die arbeitsrechtlichen Beratungsmöglichkeiten hinweisen.

📢 Wir laden alle Menschen, denen Gute Arbeit in Berlin ein Anliegen ist, herzlich ein, sich unserer Aktion anzuschließen und am 7.10.2026 mit uns viele Beschäftigte in der Gastronomie zu informieren. Wir freuen uns über Unterstützung!

Bei Interesse bitten wir um eine Rückmeldung bis zum 18.9.2026 an: [email protected].

Interessierte Unterstützer*innen informieren wir rechtzeitig über Treffpunkt, Zeit und den genauen Ablauf.

Unser Info-Flyer wurde aktualisiert! Beratungsstellen können ihn ab sofort bei uns bestellen. Der Flyer beschreibt unser...
11/08/2026

Unser Info-Flyer wurde aktualisiert! Beratungsstellen können ihn ab sofort bei uns bestellen. Der Flyer beschreibt unser arbeitsrechtliches Beratungsangebot auf Deutsch und Englisch. Weitere Sprachversionen folgen.

Für Bestellungen schreibt uns eine E-Mail unter Angabe der benötigten Exemplare an: [email protected]

Digital ist der Flyer auf unserer Webseite im Downloadbereich zu finden 👉 bema.berlin/flyer-und-materialien/

Der Arbeitsvertrag ist eines der häufigsten Themen in unserer arbeitsrechtlichen Beratung. Dabei erleben wir immer wiede...
31/07/2026

Der Arbeitsvertrag ist eines der häufigsten Themen in unserer arbeitsrechtlichen Beratung. Dabei erleben wir immer wieder, dass Beschäftigte ihren Vertrag unterschreiben, ohne alle Regelungen zu verstehen – oder ihre Arbeit sogar beginnen, ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag erhalten zu haben.

Viele Ratsuchende gehen davon aus, dass sie ohne schriftlichen Vertrag keine Rechte haben. Das stimmt nicht. Auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist grundsätzlich wirksam. Arbeitgeber*innen müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich festhalten und den Beschäftigten aushändigen.

Ein Arbeitsvertrag sollte unter anderem folgende Punkte regeln: Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort und Tätigkeiten, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Probezeit und Befristung, Kündigungsfrist, anwendbare Tarifverträge.

In unserer Beratung begegnen uns immer wieder ähnliche Situationen:
• Verträge werden unterschrieben, obwohl einzelne Regelungen nicht verstanden wurden.
• Beschäftigte wissen nicht, dass sie den Vertrag vor der Unterschrift mit nach Hause nehmen und prüfen dürfen.
• Verträge werden unterzeichnet, aber der Arbeitgeber verweigert die Herausgabe des unterzeichneten Vertrages.
• Der eigene Arbeitsvertrag wird nach der Unterschrift nicht aufbewahrt.
• Arbeitszeit, Lohn oder Urlaub wurden nur mündlich vereinbart.
• Im Streitfall fehlen Nachweise über die vereinbarten Arbeitsbedingungen.
• Vielen ist nicht bekannt, dass Tarifverträge oft günstigere Regelungen enthalten können als die gesetzlichen Mindeststandards, zum Beispiel in Bezug auf Entlohnung.

Ein sorgfältig geprüfter Arbeitsvertrag schafft Klarheit und hilft, spätere Missverständnisse zu vermeiden. Er erleichtert außerdem die Durchsetzung von Ansprüchen, wenn es zu Konflikten kommt. Fehlt ein schriftlicher Vertrag, gelten die gesetzlichen Regelungen und die vereinbarten Bedingungen trotzdem. Umso wichtiger ist es, Unterlagen aufzubewahren und mündliche Absprachen möglichst zu dokumentieren.

Herr B. fand eine Stelle als Küchenchef in einem Restaurant. Zunächst sollte er nur „zur Probe“ arbeiten. Aus dem vermei...
21/07/2026

Herr B. fand eine Stelle als Küchenchef in einem Restaurant. Zunächst sollte er nur „zur Probe“ arbeiten. Aus dem vermeintlich kurzen Probearbeiten wurde jedoch ein ganzer Monat mit regelmäßigen Einsätzen im Restaurant. Er arbeitete teilweise bis zu zehn Stunden täglich, übernahm reguläre Tätigkeiten, war an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden und erhielt gelegentlich Barzahlungen. Erst nach einem Monat bekam er einen Teilzeitarbeitsvertrag. Trotzdem arbeitete er weiterhin teilweise bis zu zehn Stunden am Tag. Nach sechs Monaten erhielt Herr B. schließlich per SMS die Kündigung.

In unserer Beratung wurde schnell klar, dass hier vieles für das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses bereits während des vermeintlichen Probearbeitens sprach. Wer über einen längeren Zeitraum regelmäßig arbeitet, feste Aufgaben übernimmt und dafür bezahlt wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Vergütung, Sozialversicherung und arbeitsrechtlichen Schutz.

💡 Das BEMA unterstützte Herrn B. dabei, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Außerdem half das BEMA bei der Formulierung einer schriftlichen Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber, in der unter anderem offene Lohn- und Urlaubsansprüche eingefordert und der tatsächliche Beginn des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden sollten. Im Anschluss entschied sich Herr B., seine Rechte eigenständig weiter durchzusetzen.

Schon die Koffer gepackt? 🧳Gerade in der Urlaubszeit erreichen uns viele Fragen zum gesetzlichen Urlaubsanspruch. Kein W...
14/07/2026

Schon die Koffer gepackt? 🧳

Gerade in der Urlaubszeit erreichen uns viele Fragen zum gesetzlichen Urlaubsanspruch. Kein Wunder: Das Urlaubsrecht ist komplex und sieht in vielen Situationen besondere Regelungen vor.

Arbeitgeber dürfen Urlaub nicht willkürlich verweigern. Auch nicht genommener Urlaub verfällt nicht automatisch zum Jahresende. Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Arbeitgeber Beschäftigte rechtzeitig auf offene Urlaubstage hinweisen. Geschieht das nicht, können Urlaubsansprüche bestehen bleiben.

Besondere Regelungen gelten außerdem bei Krankheit, Kündigung oder einem Arbeitgeberwechsel. Wer während des Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, sollte sich ärztlich krankschreiben lassen und den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Die durch ein ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage werden nicht auf den Urlaub angerechnet und können später nachgeholt werden.

Viele gehen davon aus, dass offene Urlaubstage bei einer Kündigung verfallen. Das stimmt nicht. Sie müssen entweder bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen oder ausbezahlt werden. Wer länger als sechs Monate im Unternehmen gearbeitet hat und in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat in der Regel Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Auch während der Probezeit besteht bereits ein anteiliger Urlaubsanspruch.

Wer seine Rechte kennt, kann unnötige Konflikte vermeiden und den Urlaub zur Erholung nutzen. Wir wünschen allen, die in den nächsten Wochen verreisen oder einfach ein paar freie Tage genießen, eine erholsame Urlaubszeit!

Die Dokumentation von Arbeitszeiten ist eines der wichtigsten Themen in unserer Beratungsarbeit. Im Konfliktfall gilt: W...
23/06/2026

Die Dokumentation von Arbeitszeiten ist eines der wichtigsten Themen in unserer Beratungsarbeit. Im Konfliktfall gilt: Wer Ansprüche durchsetzen will, muss nachweisen können, wann und wie viel gearbeitet wurde.

Eine eigene Dokumentation ist zentral – auch dann, wenn der Betrieb Arbeitszeiten elektronisch erfasst. Das BEMA hat eine bewährte Arbeitshilfe für Ratsuchende: den Arbeitszeitkalender!

Wir freuen uns, den Kalender in Kooperation mit dem Kompetenznetzwerk Vietnam nun auch im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung auf Vietnamesisch anbieten zu können. Er ist im Downloadbereich unserer Webseite zu finden 👉 bema.berlin/flyer-und-materialien

Das Kompetenznetzwerk Vietnam verfolgt das Ziel, bestehende Beratungsstrukturen in Berlin für die Zielgruppe der Vietnames*innen zugänglich zu machen.

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Ghi chép lại thời gian làm việc là một trong những chủ đề quan trọng nhất trong công tác tư vấn của chúng tôi. Trong trường hợp xảy ra tranh chấp, nguyên tắc là: Ai muốn yêu cầu và bảo vệ quyền lợi của mình thì phải có khả năng chứng minh mình đã làm việc khi nào và trong bao lâu.

Vì vậy, việc tự ghi chép thời gian làm việc là rất quan trọng – ngay cả khi doanh nghiệp đã sử dụng hệ thống ghi nhận thời gian làm việc điện tử. BEMA đã xây dựng một công cụ hỗ trợ thực tế và hiệu quả dành cho người cần tư vấn: Lịch theo dõi thời gian làm việc (Arbeitszeitkalender)!

Chúng tôi rất vui mừng được hợp tác với Mạng lưới năng lực Việt Nam (Kompetenz Netzwerk Vietnam) để cung cấp tài liệu này đến cho các bạn. Tải tài liệu tại mục “Flyer und Videos” trên trang web của BEMA: bema.berlin/flyer-und-materialien

Mạng lưới năng lực Việt Nam hướng tới mục tiêu giúp cộng đồng người Việt tại Berlin tiếp cận dễ dàng hơn với các hệ thống và dịch vụ tư vấn hiện có.

Adresse

Lorenzweg 5
Tempelhof
12099

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