06/08/2026
Bald kostet Sie die Brötchentüte mehr, wenn Ihr Logo drauf ist.
Ab dem 12. August ändern sich für Bäcker und Co. grundlegende Regeln für Serviceverpackungen.
Serviceverpackungen, wie Tüten oder Becher, landen irgendwann im Müll. Das Einsammeln und Recyceln von Verpackungsgeld kostet Geld. Das neue Gesetz sorgt dafür, dass derjenige diese Kosten trägt, der die Verpackungen in Umlauf bringt.
Wer seine Verpackungen mit eigenem Logo bedrücken lässt, gilt ab dann als Hersteller im Sinne der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation). Damit sind Sie als „Hersteller“ bzw. als derjenige, der die Verpackung zuerst in Umlauf bringt, für die Anmeldung bei einem dualen System, für Lizenzgebühren und eigene Konformitätserklärung verantwortlich.
Bei neutralen Verpackungen ohne Branding bleibt die Verantwortung beim Lieferanten, z. B. Pacovis Group, die uns auf diese neue Regelung aufmerksam gemacht haben.
Den Unterschied macht also das Logo auf der Tüte. Eine Ausnahme gilt für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und bis zu zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Hier kann der Lieferant die Lizenzierung weiterhin übernehmen.
Wer also auf Verpackungen mit eigenem Branding setzt, sollte nun seine eigenen Bestände checken. Welche Verpackungen sind betroffen, welche Fristen gelten, welche Unterlagen werden vom Lieferanten benötigt.