21/07/2026
🚨 Das Aus für starre Prüffristen bei Geräten? DGUV V3 & V4 im Bürokratie-Check! ⚡
Das Kabinett baut Bürokratie ab – und auch bei der DGUV (Vorschriften 3 und 4) bewegt sich Entscheidendes! Der pauschale Verweis auf den starren „Stand der Technik“ soll fallen.
Was bedeutet das konkret für Verantwortliche Elektrofachkräfte (VEFK), EFKs und Betriebssicherheitsverantwortliche?
🔍 Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
1️⃣ Gefährdungsbeurteilung schlägt Stoppuhr:
Schluss mit pauschalen Prüffristen im 12-Monate-Takt für JEDE Kaffeemaschine! Künftig soll die tatsächliche Gefährdungsbeurteilung im Vordergrund stehen. Für Geräte in risikoarmen Umgebungen (wie ortsfeste Bürogeräte) bedeutet das: Potenziell längere Prüfintervalle.
2️⃣ Stärkung der Sichtprüfung & Sicherheitsbeauftragten:
Sichtprüfungen auf Beschädigungen, Mängel und Auffälligkeiten rücken noch stärker in den Fokus des täglichen Betriebs. Sicherheitsbeauftragte und unterwiesene Personen übernehmen eine aktivere Rolle im Vorfeld der Messtechnik.
3️⃣ Weg vom starren „Goldstandard“:
Durch die Streichung des pauschalen Bezugs zum dynamischen „Stand der Technik“ sollen überregulierte, private Normenungetüme gestutzt werden, ohne das tatsächliche Schutzniveau der Beschäftigten zu gefährden.
🤔 Segen für den Betriebsalltag oder Haftungsfalle für die VEFK?
Längere Intervalle sparen zwar Prüfkosten und Zeit – doch am Ende trägt die Elektrofachkraft die Verantwortung für die rechtssichere Gefährdungsbeurteilung.
👉 Wie ist eure Meinung dazu?
Werden Prüfungen dadurch endlich praxistauglicher – oder rollt hier eine Welle neuer Unsicherheiten bei Audit und Dokumentation auf uns zu?
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