28/10/2013
Ab Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro-Währung sind dann auch innerhalb Deutschlands nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.
Wesentliche Änderung durch SEPA ist, dass beim bargeldlosen Zahlungsverkehr statt Kontonummer und Bankleitzahl zukünftig IBAN und BIC angegeben werden müssen.
Wie Sie beim Einzug von Lastschriften vorgehen müssen:
Zunächst beantragen Sie online eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.
(http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/Glaeubiger_Identifikationsnummer/glaeubiger_identifikationsnummer.html )
Mit dieser wird der Lastschriften-Einreicher eindeutig identifiziert, unabhängig von seiner Bankverbindung.
Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen und Privatkunden
Die ehemaligen Lastschriften nennen sich zukünftig Basislastschriften.
Liegt Ihnen bereits eine Einzugsermächtigung vor, kann diese über eine sogenannte Umwidmung in ein SEPA-Basislastschriftmandat umgewandelt werden. Teilen Sie dem Kunden in der Umwidmung mit, dass Sie ab dem von Ihnen festgelegten Datum Lastschriften über das SEPA-Basislastschriftenverfahren einziehen werden.
Bei Neukunden entsteht ein neues Lastschriftmandat. Ihre Kunden müssen durch persönliche Unterschrift zustimmen.
Sowohl Bestands- als auch Neukunden müssen über den Einzug der Lastschrift informiert werden, damit sie für ausreichende Kontodeckung sorgen können. Diese Vorankündigung kann in Form eines Briefes oder als Fußtext über die Rechnung erfolgen.
Zahlungsverkehr zwischen Unternehmern
Der ehemalige Abbuchungsauftrag wird zukünftig Firmenlastschrift genannt.
Eine Umwidmung ist nicht möglich, der Zahlungspflichtige muss durch Unterschrift dem Einzug per Firmenlastschrift zustimmen.
Eine Vorankündigung ist nicht notwendig.
Haben Sie Fragen dazu oder benötigen Hilfe bei der Beantragung der Gläubigerindentifikationsnummer ? Dann rufen Sie uns an.
Gläubiger-Identifikationsnummer