PROfit-Consulting UG

PROfit-Consulting UG Ob kleiner, mittlerer oder größerer Betrieb, ob Sie Entlastung benötigen oder outsourcen* wollen, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Impressum

Isabelle Issel
Johann-Sebastian-Bach-Str. 21
42549 Velbert
Tel 02051-802918
Fax 02051-802925
Mobil 0173-9918733
E-Mail info[ at ]db-issel.de
Ust.-Nr.139/5097/2011

Aus DB-Issel wurde zum 01.01.2020 die PROfit-Consulting UG
06/01/2020

Aus DB-Issel wurde zum 01.01.2020 die PROfit-Consulting UG

02/06/2016

Wachstum braucht Veränderungen, daher finden Sie uns ab dem 08.08.2016 unter neuer Anschrift:
Bleiberg 52
42551 Velbert
Alle anderen Kontaktdaten bleiben bestehen.
Wir freuen uns !
Viele Grüße
Ihr Dienstleistungsbüro Issel

Die Zukunft kann zwarkeiner voraussehen, aber man kann die Grundlagenfür Zukünftiges schaffen.Wir danken allen Mandanten...
23/12/2014

Die Zukunft kann zwar
keiner voraussehen, aber man kann die Grundlagen
für Zukünftiges schaffen.
Wir danken allen Mandanten für das erfolgreiche Jahr, für die vielen inspirienden Gespräche, aber auch für die Rückschläge die der ein odere andere hinnehmen musste. Auf diesem Wege wünschen wir allen besinnliche Weihnachten im Kreise der Lieben und einen guten Übergang in 2015. Bleiben Sie alle gesund und munter !
Herzlichst Ihr Dienstleistungsbüro Issel

14/05/2014

Hier das aktuelle Musterschreiben um die Banken bzgl. der Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren anzuschreiben.


http://www.vz-nrw.de/mediabig/217215A.pdf

Das Dienstleistungsbüro Issel wünscht allen Mandanten, Freunden und Bekannten ein schönes Osterfest und viel Erfolg bei ...
17/04/2014

Das Dienstleistungsbüro Issel wünscht allen Mandanten, Freunden und Bekannten ein schönes Osterfest und viel Erfolg bei der Eiersuche !

Wir wünschen allen unseren Mandanten, Geschäftspartnern, Freunde und Bekannte schöne besinnliche Weihnachten.
23/12/2013

Wir wünschen allen unseren Mandanten, Geschäftspartnern, Freunde und Bekannte schöne besinnliche Weihnachten.

12/11/2013

Lohnsteuerermäßigung: Freibeträge für 2014 jetzt beantragen!

Auch nach dem Umstieg auf das ELStAM-Verfahren sind Freibeträge für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren weiterhin - auch bei unveränderten Verhältnissen - jährlich neu zu beantragen. Ausgenommen hiervon sind die Behinderten- und Hinterbliebenenpauschbeträge, sofern diese bereits über das Jahr 2013 hinaus gewährt wurden.

Frühestens ab 01.10.2013 können die Freibeträge für 2014 neu beantragt werden. Gestellte Anträge vor dem Starttermin muss die Finanzverwaltung ablehnen.

Ab Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Za...
28/10/2013

Ab Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area = einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro-Währung sind dann auch innerhalb Deutschlands nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen.
Wesentliche Änderung durch SEPA ist, dass beim bargeldlosen Zahlungsverkehr statt Kontonummer und Bankleitzahl zukünftig IBAN und BIC angegeben werden müssen.

Wie Sie beim Einzug von Lastschriften vorgehen müssen:
Zunächst beantragen Sie online eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.

(http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Unbarer_Zahlungsverkehr/SEPA/Glaeubiger_Identifikationsnummer/glaeubiger_identifikationsnummer.html )

Mit dieser wird der Lastschriften-Einreicher eindeutig identifiziert, unabhängig von seiner Bankverbindung.
Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen und Privatkunden

Die ehemaligen Lastschriften nennen sich zukünftig Basislastschriften.
Liegt Ihnen bereits eine Einzugsermächtigung vor, kann diese über eine sogenannte Umwidmung in ein SEPA-Basislastschriftmandat umgewandelt werden. Teilen Sie dem Kunden in der Umwidmung mit, dass Sie ab dem von Ihnen festgelegten Datum Lastschriften über das SEPA-Basislastschriftenverfahren einziehen werden.
Bei Neukunden entsteht ein neues Lastschriftmandat. Ihre Kunden müssen durch persönliche Unterschrift zustimmen.
Sowohl Bestands- als auch Neukunden müssen über den Einzug der Lastschrift informiert werden, damit sie für ausreichende Kontodeckung sorgen können. Diese Vorankündigung kann in Form eines Briefes oder als Fußtext über die Rechnung erfolgen.

Zahlungsverkehr zwischen Unternehmern

Der ehemalige Abbuchungsauftrag wird zukünftig Firmenlastschrift genannt.
Eine Umwidmung ist nicht möglich, der Zahlungspflichtige muss durch Unterschrift dem Einzug per Firmenlastschrift zustimmen.
Eine Vorankündigung ist nicht notwendig.

Haben Sie Fragen dazu oder benötigen Hilfe bei der Beantragung der Gläubigerindentifikationsnummer ? Dann rufen Sie uns an.

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Bleiberg 52
Velbert
42551

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