Kiermeier Kamin Schornsteinfeger Waibstadt

Kiermeier Kamin Schornsteinfeger Waibstadt Schornsteinreinigung
Abgaswegeüberprüfung / BIMSCHV Messung
Kachelofenreinigung
Edelstahlschornsteine

Endlich sind auch wir dabei. Danke an die  /c.o. Boris Schmitt  und  für die Umsetzung und Danke an  für die Genehmigung...
02/05/2026

Endlich sind auch wir dabei. Danke an die /c.o. Boris Schmitt und für die Umsetzung und Danke an für die Genehmigung
Na wer erkennt das Emblem?

23/04/2026

Was passiert bei der Feuerstättenschau?

Die Feuerstättenschau findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Während der Feuerstättenschau besichtigt die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sämtliche Feuerungsanlagen eines Gebäudes und überprüft ihre Betriebs- und Brandsicherheit.

23/04/2026

Freie Tätigkeiten

Tätigkeiten wie das Messen, Reinigen und Überprüfen nach KÜO bzw. 1. BImSchV zählen zu den privatwirtschaftlichen Dienstleistungen eines Schornsteinfegerbetriebes. Diese Aufgaben kann jeder entsprechend qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb anbieten.

23/04/2026

Kann ich mir einen Schornsteinfeger aussuchen?

Seit der Novellierung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes im Jahr 2008 können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer für bestimmte Aufgaben eine Schornsteinfegerin bzw. einen Schornsteinfeger ihrer Wahl beauftragen. Dies sind die sogenannten freien Tätigkeiten.
Für den hoheitlichen Bereich ist nach wie vor die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger zuständig.

23/04/2026

Was sind hoheitliche Tätigkeiten?

Hierzu zählen die Feuerstättenschau, Ausstellung bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, Führen des Kehrbuchs und Bauabnahmen nach Landesrecht. Diese Aufgaben übernehmen ausschließlich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger als staatlich beliehene Unternehmerinnen und Unternehmer in ihren Bezirken.

Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten weiterhin bundesweit einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) festgelegt sind.

„Nichts kann den Menschen mehr stärken als dasVertrauen, das man ihm entgegenbringt.“                               (Pau...
17/12/2025

„Nichts kann den Menschen mehr stärken als das
Vertrauen, das man ihm entgegenbringt.“
(Paul Claudel)

Wir als langjähriger Schornsteinfegerbetrieb und Kaminbauer haben uns, wie die Jahre zuvor, dazu entschieden, auf Kundengeschenke an Weihnachten zu verzichten und stattdessen
* das Kinder-Palliativteam Rhein-Neckar,
* das KiTz Heidelberg ,
* die DLRG Waibstadt -Jugendabteilung-
und
* den Förderverein der Realschule Waibstadt
mit unseren Spenden finanziell zu unterstützen.

Wir danken Ihnen als Kunden für Ihr Vertrauen an uns und Ihr Verständnis dafür, dass die Kundengeschenke ausfallen werden.
Eine besinnliche Vorweihnachtszeit, harmonische und friedliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihr Familienbetrieb
Alexander Kiermeier
Schornsteinfegermeister

     ̈cksbringer
03/07/2025

̈cksbringer

Wir als langjähriger Schornsteinfegerbetrieb  und Kaminbauer haben uns, wie die Jahre zuvor, dazu entschieden, auf Kunde...
19/12/2024

Wir als langjähriger Schornsteinfegerbetrieb und Kaminbauer haben uns, wie die Jahre zuvor, dazu entschieden, auf Kundengeschenke an Weihnachten zu verzichten und stattdessen das KiTZ -Hopp Kindertumorzentrum Heidelberg, DLRG Waibstadt und die SG Waibstadt -Jugendabteilung- mit unseren Spenden finanziell zu unterstützen.

Wir danken Ihnen als Kunden für Ihr Vertrauen an uns und Ihr Verständnis dafür, dass die Kundengeschenke ausfallen werden.
Eine besinnliche Vorweihnachtszeit, harmonische und friedliche Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Ihr Familienbetrieb
Alexander Kiermeier
Schornsteinfegermeister

Austauschfrist von bestehenden ÖfenWelche Öfen sind betroffen?Seit dem Jahr 2010 gelten gemäß 1. BImSchV bestimmte Emiss...
29/11/2024

Austauschfrist von bestehenden Öfen

Welche Öfen sind betroffen?
Seit dem Jahr 2010 gelten gemäß 1. BImSchV bestimmte Emissionsgrenzwerte für Einzelraumfeuerstätten (= Kamin-, Kachelöfen und Co). Ob bestehende Öfen die geforderten Staub- und Kohlenmonoxid-Werte einhalten, hat der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bzw. die bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin in der Regel bereits festgestellt.

Einzelraumfeuerstätten, die vor dem 22. März 2010 errichtet und betrieben wurden, dürfen nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 g/m3 Staub und 4 g/m3 Kohlenmonoxid nicht überschreiten.

Sollte ein Ofen die Anforderungen nicht erfüllen, muss er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgetauscht, nachgerüstet oder stillgelegt werden.

04/04/2024

Adresse

Hauptstraße 80
Waibstadt
74915

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