27/07/2022
Die psychische Gefährdungsbeurteilung dient der Prävention von psychisch bedingten Erkrankungen am Arbeitsplatz. Ziel ist es, unter Einbeziehung der Mitarbeiter*innen, optimale betriebliche Rahmenbedingungen für gesundes Arbeiten zu schaffen und eventuelle Schwachstellen dank gemeinsam erarbeiteter Maßnahmen zu optimieren. Die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung führt also nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen sondern bietet als Prozess auch die Möglichkeit, Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern und einen unternehmerischen Mehrwert zu schaffen.
Mit RELIEF® ermitteln wir die psychische Belastung nach §5 ArbSchG, und machen Stress messbar, greifbar und lösbar.
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für Individuen und im gesamten Unternehmen oder einzelnen Bereichsebenen:
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