CleansWay GmbH

CleansWay GmbH Reinigung von Küchenabluftanlagen gem. VDI 2052 Richtlinien

Reinigung von RLT-Anlagen gem. VDI 6022 Richtlinien

Hygienekontrolluntersuchungen gem.

VDI 6022 Richtlinien

Rückkühlwerke Inspektionen gem. VDI 2047 Richtlinien

Lüftungskanäle abdichten
24/09/2024

Lüftungskanäle abdichten

23/09/2024
23/09/2024
11/11/2018

durch Erfahrung gut !!

11/11/2018

Auszug VDI 6022 Januar 2018


Welche Änderungen bringt die im Januar 2018 neu veröffentlichte VDI 6022 Blatt 1?

Die VDI 6022 weist auf physikalische, luftchemische sowie mikrobiologische
Qualitätsmerkmale als zentrale Anforderungen an die Zuluftqualität. Um diese auch
einhalten zu können, werden bereits an den Hersteller von Komponenten bestimmte
Anforderungen gestellt.

So dürfen Bauteile z. B. keine Schadstoffe abgeben oder die Grundlage für
Keimwachstum sein. Es gibt ferner eine Fülle von Anforderungen an die Konstruktion und
das verwendete Material. Dies setzt sich hinsichtlich der Planung so fort, wo es z. B.
Vorgaben zur Anordnung einzelner Komponenten gibt. In der Folge werden Anforderungen
an die Errichtung gestellt, z. B. an die Anlagenzugänglichkeit und –reinigung.
Die Anforderungen an Wartung und Betrieb werden umfänglich in einer Checkliste
beschrieben. Diese enthält alle hygienerelevanten Aufgaben, incl. der Fristen für deren
Durchführung. Dazu gehört z.B. die regelmäßige Keimzahlbestimmung im
Lufbefeuchterwasser. Ergänzt um die Aufgaben der funktionalen Wartung, wie sie z. B. in
der VDI 3810 Blatt 4, der VDMA 24186 Teil 1, der AMEV 430 oder den speziellen
Herstellervorgaben beschrieben sind, bildet die VDI 6022 die wesentliche Grundlage für
die in der Arbeitsstättenverordnung verankerte Wartungsverpflichtung.
Das neue Blatt 1 der VDI 6022 weist verschiedene Änderungen auf. Es wurde im Aufbau
und Inhalt verändert. So wurden die ehemaligen Blätter 1.1 (Prüfung von RLT-Anlagen),
1.2 (Hinweise zu erdverlegten Leitungen) sowie 1.3 (Sauberkeit von Luftleitungen)
integriert. Rückkühlwerke wurden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen und
unterliegen jetzt der VDI 2047.
Neu formuliert wurde der Geltungsbereich, der inzwischen auch Prozessluftanlagen
umfasst sowie die Personennutzung konkretisiert. Speziell die Anwendung der Richtlinie
bei Prozessluftanlagen ist in den Fachkreisen umstritten.
Konkretisierungen finden sich hinsichtlich Anforderungen an die Sauberkeit von
Luftleitungen und Reinigungsverfahren. Bezüglich der zu verwendenden Filterklassen
wurde die Richtlinie an die DIN EN ISO 16890-1 angepasst.
Die Richtlinie widmet sich in der neuen Fassung umfänglich dem Thema
Gefährdungsbeurteilung. Dies betrifft Tätigkeiten an diesen Anlagen, wie Wartungs- oder
Reinigungsarbeiten. Darüber hinaus sind aber auch Gefährdungsbeurteilungen nach
Arbeitsstättenverordnung für die Anlagen durchzuführen, mit Bezug zu den durch die
Anlagen versorgten Räume durchzuführen.
Neu sind im Rahmen der Hygieneinspektion die verpflichtenden Luftkeimmessungen der
Zuluft aus den Anlagen sowie der Abgleich mit der angesaugten Vergleichsluft. Damit wird
die Hygieneinspektion deutlich aufwendiger als in der alten Fassung. Gleichzeitig wird
aber auch die Aussagekraft durch diese Luftkeimmessungen wesentlich besser.

Welche Anforderungen legt die VDI 6022 fest?

Die VDI 6022 weist auf physikalische, luftchemische sowie mikrobiologische
Qualitätsmerkmale als zentrale Anforderungen an die Zuluftqualität. Um diese auch
einhalten zu können, werden bereits an den Hersteller von Komponenten bestimmte
Anforderungen gestellt.
So dürfen Bauteile z. B. keine Schadstoffe abgeben oder die Grundlage für
Keimwachstum sein. Es gibt ferner eine Fülle von Anforderungen an die Konstruktion und
das verwendete Material. Dies setzt sich hinsichtlich der Planung so fort, wo es z. B.
Vorgaben zur Anordnung einzelner Komponenten gibt. In der Folge werden Anforderungen
an die Errichtung gestellt, z. B. an die Anlagenzugänglichkeit und –reinigung.
Die Anforderungen an Wartung und Betrieb werden umfänglich in einer Checkliste
beschrieben. Diese enthält alle hygienerelevanten Aufgaben, incl. der Fristen für deren
Durchführung. Dazu gehört z.B. die regelmäßige Keimzahlbestimmung im
Lufbefeuchterwasser. Ergänzt um die Aufgaben der funktionalen Wartung, wie sie z. B. in
der VDI 3810 Blatt 4, der VDMA 24186 Teil 1, der AMEV 430 oder den speziellen
Herstellervorgaben beschrieben sind, bildet die VDI 6022 die wesentliche Grundlage für
die in der Arbeitsstättenverordnung verankerte Wartungsverpflichtung.

Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Umsetzung der VDI 6022?

Sofern es sich um eine RLT-Anlage oder Gerät handelt, welches eine Arbeitsstätte
belüftet, besteht gemäß §4 der Arbeitsstättenverordnung die gesetzliche Verpflichtung
diese in regel-mäßigen Abständen sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit
zu prüfen.
Dies muss nach dem Stand der Technik erfolgen, den die VDI 6022 als technische Regel
beschreibt.
Daraus folgt, dass ein Betreiber die VDI 6022 umsetzen oder alternativ gleichwertige
Maßnahmen ergreifen muss, deren Wirksamkeit er aber zu belegen hat.
In letzter Konsequenz ist die VDI 6022 die sicherste Lösung zur Erfüllung der
Betreiberpflichten!

VDI 6022: Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte

- Seit Januar 2018 liegt eine Neufassung der VDI 6022 Blatt 1 vor -
Raumlufttechnische (RLT) Anlagen und Geräte finden sich in unterschiedlichster Bauart in
zahlreichen Immobilien. Als zentraler Bestandteil der Gebäudetechnik nehmen sie
Aufgaben wahr, die von der reinen Belüftungs-/Klimatisierungsfunktion, z. B. in zahlreichen
Bürogebäuden, über die Einhaltung produktionsbedingter Anforderungen (z. B. in
Druckereien), bis hin zur Gefahrstoffabsaugung als reiner Sicherheitsfunktion, reichen.
Gemeinsam ist ihnen dabei, dass sie direkt oder indirekt einen maßgeblichen Einfluss auf
die Luftqualität und damit die Raumlufthygiene haben. Mängel an diesen Anlagen und
Geräten sind daher immer auch mit gesundheitlichen Risiken für die Raumnutzer
verbunden.
Um diese Risiken zu vermeiden beschreibt die Richtlinie VDI 6022 –
Hygieneanforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte-
Sicherheitsanforderungen, die Herstellung, Planung, Errichtung, Instandhaltung und
Betrieb betreffen. Im Januar 2018 wurde das Blatt 1 der VDI 6022 als neue Fassung mit
verschiedenen Neuerungen veröffentlicht.

Gibt es eine Prüfpflicht der RLT-Anlagen und Geräte nach VDI 6022?

Eine Prüfpflicht leitet sich aus dem § 4 der Arbeitsstättenverordnung ab. Dem entspricht im
Wesentlichen die in der VDI 6022 beschriebene Hygiene-Erstinspektion bzw.
Wiederholungshygieneinspektion. Im Rahmen der Hygiene-Erstinspektion muss eine
umfängliche Anlagenerfassung und -beurteilung vorgenommen werden.
Diese umfasst planerische und konstruktive Belange, aber auch Merkmale hinsichtlich der
Errichtung sowie eine Dokumentationsprüfung. Die Prüfung des Ist-Zustandes der Anlage
schließt Messungen, wie Legionellenprüfungen im Luftbefeuchterwasser, mikrobiologische
Oberflächenuntersuchungen sowie Luftkeimmessungen, ein. Dazu liefert die VDI 6022
eine umfangreiche Checkliste mit verschiedenen Prüfkriterien, die in Tabelle 1
exemplarisch wiedergegeben ist.

Die Hygiene-Erstinspektion ist gemäß VDI 6022 durchzuführen an:
neu errichteten Anlagen stets nach Fertigstellung, aber vor der Nutzung,
nach wesentlichen Änderungen an der RLT-Anlage, möglichst vor der weiteren
Nutzung
sowie an Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Hygiene-Erstinspektion
durchgeführt wurde.
In der Folge sind wiederkehrende Prüfungen, die sogenannten
Wiederholungsinspektionen, durchzuführen

Diese müssen für Anlagen/Geräte

ohne Luftbefeuchtung alle 3 Jahre und
mit Luftbefeuchtung (unabhängig von der Art der Technik) im Rhythmus von 2 Jahren

Welche Risiken bergen hygienische Mängel an RLT-Anlagen und Geräten?

Das Risiko von gesundheitlichen Beeinträchtigungen für die Nutzer technischer belüfteter
Räume geht von physikalischen, chemischen und biologischen Gefährdungen aus. Im
Ergebnis können diese zu Befindlichkeitsstörungen führen, die sich durch
Zugerscheinungen, Konzentrationsstörungen u. ä. Symptome äußern.
Hier liegt also keine „klassische“ Erkrankung vor, sondern Beeinträchtigungen, die vor
allem auch zu deutlichen Leistungsminderungen von Menschen führen. Deutlich
gravierender sind dagegen Infektionen, die z. B. durch Legionellen in Luftbefeuchtern
ausgelöst werden können.
Eine weitere, durch RLT-anlagen ausgelöste, Erkrankung stellt die sogenannte exogen
allergische Alveolitis dar, welche als „Befeuchterlunge“ seit den 80er Jahren anerkannte
Berufskrankheit ist.

Wo gilt die Richtlinie VDI 6022?

Die VDI 6022 gilt für alle Anlagen und Geräte die Aufenthaltsbereiche in Gebäuden mit
Zuluft versorgen. Ein Aufenthaltsraum ist „zum nicht vorübergehenden Aufenthalt von
Menschen bestimmt oder geeignet“. Damit ist ein bestimmungsgemäßer Aufenthalt
derselben Personen von mehr als 30 Tagen pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei
Stunden je Tag gemeint.
Als Beispiele sind Arbeitsplätze, wie Büros oder Industriegebäude, aber auch Wohnräume
benannt. Ausgeschlossen sind z. B. Treppenräume oder Flure.
Die Richtlinie gilt gleichfalls für Prozessluftanlagen, die z. B. zur arbeitsschutzrechtlichen
Umsetzung der Gefahrstoffverordnung oder der Biostoffverordnung betrieben werden.
Unter den Geltungsbereich fallen dabei alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale
und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen.
Für Abluftanlagen trifft die VDI 6022 nur zu, wenn diese die Zuluftqualität durch Umluft
beeinflussen können.

Adresse

Am Herdicksbach 2
Waltrop
445731

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 15:00

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