14/08/2026
Brandwände und feuerwiderstandsfähige Wände/Decken: Durchführungen für Kabel, Rohre oder Lüftungsleitungen müssen entsprechend der geforderten Feuerwiderstandsfähigkeit abgeschottet werden.
Kabelabschottungen: Kabel, Kabelbündel und Kabeltrassen, die Brandabschnitte durchqueren.
Rohrabschottungen: Brennbare und nichtbrennbare Rohrleitungen durch klassifizierte Wände und Decken.
Brandschutzklappen: Einbau bzw. fachgerechter Verschluss der Restöffnungen von Brandschutzklappen in Wänden und Decken nach dem jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis bzw. den Herstellervorgaben.
Flucht- und Rettungswege: Schutz von Installationen, damit notwendige Flure und Treppenräume im Brandfall sicher nutzbar bleiben, z. B. durch I-Kanäle/Installationskanäle oder geeignete Unterdecken.
Installationsschächte und -kanäle: Brandschutztechnische Bekleidungen und Abschottungen von Leitungsanlagen.
Stahlbauteile: Brandschutzbekleidungen oder andere zugelassene Systeme, damit tragende Stahlbauteile die erforderliche Feuerwiderstandsdauer erreichen.
Fugen und Bauteilanschlüsse: Brandschutztechnische Fugenverschlüsse zwischen klassifizierten Bauteilen.
Nachträgliche Mängelbeseitigung: Offene oder nicht fachgerecht verschlossene Durchbrüche, beschädigte Abschottungen oder unzulässige Nachbelegungen werden ertüchtigt.
Besonders häufig findet man solche Anforderungen beispielsweise in Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Hotels, Einkaufszentren, Supermärkten, Bürogebäuden, Tiefgaragen, Industriegebäuden und öffentlichen Gebäuden.