24/06/2024
Novelle des Bestattungsgesetzes
Nach der letzten großen Novelle im Jahr 2009 soll das Gesetz nunmehr an die Erfordernisse der Praxis, der gesellschaftlichen Entwicklungen im Hinblick auf die Bestattungskultur und der Digitalisierung angepasst werden.
Die Grundsystematik des Gesetzes, die sich in der Praxis bewährt hat ,soll dabei erhalten bleiben.
Die geplante Novelle umfasst unter anderem die Legalisierung von Haustieren als Grabbeigabe,
die Möglichkeiten zur Beleihung Dritter bei der Errichtung und den Betrieb von Friedhöfen, Regelungen zur Vermeidung von Kinderarbeit bei der Grabmalproduktion sowie die klarere Neudefinition der Begriffe "Tot- und Fehlgeburten.
Zudem sollen die gesetzlich vorgesehenen Bestattungsfristen angepasst werden. Die Aufgabe der Wartepflicht, nach der ein Leichnam frühstens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden durfte, macht, insbesondere wegen religiöser Vorgaben, eine rasche Bestattung der Verstorbenen Person möglich. Mit der Verlängerung der Bestattungsfrist auch zehn Tage passt sich das Land Sachsen der Rechtslage im Großteil der anderen Bundesländer an.
Ebenso geplant ist die Lockerung der Sargpflicht und damit die Ermöglichung einer Bestattung ohne Sarg aus Religiösen Gründen.
Petra Köpping, sächsische Sozialministerin : " Seit Jahren zeichnet sich der Trend ab: weg von der traditionellen Erd - hin zur Feuerbestattung. Zudem haben sich die Anforderungen und Erwartungen an Friedhofsträger , Wirtschaft und Verwaltung geändert.
Ziel der Novellierung ist es , diesen Herausforderungen gerecht zu werden und das Bestattungsrecht zukunftssicher zu gestalten.
Das Bestattungsgesetz bildet hierfür die gesetzliche Grundlage.