04/11/2020
Die neue Allgemeinverfügung für Sachsen liegt vor.
Kurz und knapp gilt ab Montag für uns:
1. Mundschutz muss beim Aufenthalt in Gesundheitseinrichtungen ab Betreten der Einrichtung getragen werden und darf erst nach Verlassen abgenommen werden.
2. Bäder in Rehaeinrichtungen dürfen geöffnet bleiben.
3. KGG und Gerätetraining darf bei medizinischer Notwendigkeit (Rezept vom Arzt, HP oder sHP) durchgeführt werden.
4. Alle Heilmittelerbringer inkl. Med. Massagepraxen dürfen geöffnet bleiben.
5. Rehasport ist ärztlich verordnet und darf durchgeführt werden.
6. Präventionskurse dürfen nicht durchgeführt werden.
7. Wellness und jede Art von Selbstzahlerleistung darf nicht durchgeführt werden. Nur auf Verordnung Arzt, Heilpraktiker oder sektoralem Heilpraktiker, ebenso Abgabe vom Masseur und med. Bademeister, denn die dürfen die med. Massage auch ohne Verordnung abgeben.
8. Fort- und Weiterbildungen die der Berufsbildung dienen dürfen durchgeführt werden.
9. Pflegeheime dürfen, sofern sie nicht unter Quarantäne stehen betreten werden und die verordnete Therapie darf abgegeben werden. Der Zutritt darf verwehrt werden, wenn sich nicht an deren Hygienekonzept gehalten wird.
Bleibt stark, helft euch einander und bleibt gesund!
Euer VPT Sachsen