15/08/2026
💪🏼 Ab 18 Jahren bedarf es rechtskonforme Vollmachten und Verfügungen 🔏, um für die betroffene Person handeln zu können. Eltern, Familienangehörige, Ehepartnerinnen bzw., Ehepartner & Co. sind nicht automatisch vertretungsberechtigt ⚡️, wenn sich die betroffene Person nicht mehr selbst z.B. zu medizinischen Behandlungen 🧑🏼⚕️ äußern kann oder bestimmte Angelegenheiten z.B. Überweisungen tätigen oder Anträge stellen ℹ️ nicht mehr selbst erledigen kann.
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