29/12/2025
SPARKASSEN empfehlen (SPAR)Kassensysteme
Sparkassen haben aus Enfore nichts gelernt. Statt nachweislich stabiler, inhabergeführter Kassensysteme mit lokalem Fachhandel werden erneut VC-getriebene Plattformanbieter empfohlen – mit gleichem Risikoprofil, aber ohne Haftung der Empfehlenden.
1. Enfore / NumberFour AG – kein „unglücklicher Einzelfall“
• Insolvenzantrag: 28.09.2024
• Eröffnung Insolvenzverfahren: 21.07.2025
• Masseunzulänglichkeit: 24.07.2025
• Folgen für Kunden:
o Abschaltung produktiver Kassensysteme
o Teilweiser oder vollständiger Datenverlust
o Kein Support, keine Garantie, keine Rechtssicherheit
• Betroffen: Kleinstbetriebe bis Filialisten (z. B. auch große Handelsketten) Das ist
kein Softwareproblem, sondern ein Plattform- und Geschäftsmodellproblem.
2. Rolle der Sparkassen – kritischer Kernpunkt
• Enfore wurde aktiv über Sparkassen vertrieben
• Mit Provisionsinteresse, aber ohne Risikoübernahme
• Investitionen (direkt/indirekt) stammen mutmaßlich aus:
o Kundeneinlagen
o Zinsüberschüssen
• Nach dem Scheitern:
o keine Haftung
o keine Entschädigung
o keine Datenrettung
Für viele Kunden war die Sparkassen-Empfehlung das entscheidende Vertrauensargument.
3. „Vom Regen in die Traufe?“ – Kritik an neuen Empfehlungen
• Wieder werden junge, stark skalierende Anbieter empfohlen
• Wieder:
o Cloud-Zwang
o Abhängigkeit vom Hersteller
o Unklare Datenhoheit
Bewährte Kassenfachhändler wurden bewusst umgangen, weil sie „teurer“ erschienen
• lokalem Service
• Ersatzhardware
• DSGVO-/GoBD-Routinen
Die Enfore-Pleite zeigt: Billig ist oft nur der Einstieg – nicht der Schaden.
Klare Empfehlung an Kassenbetreiber
Nicht entscheidend ist der Name des Anbieters – sondern:
✔ Finanzielle Stabilität (keine VC-Abhängigkeit)
✔ Nachweisbare Marktpräsenz > 10 Jahre
✔ Lokaler Kassenfachhändler mit Vor-Ort-Service
✔ Klare Datenexporte & Offline-Fähigkeit
✔ Eigene TSE oder zertifizierte Partner
✔ Vertraglich gesicherte Datenhoheit
Bankempfehlungen sind kein Qualitätsmerkmal.
Politisch-juristische Kernkritik (stark, aber sauber)
Eigentlich müssten Empfehlungen mit Provisionsinteresse eine Mitverantwortung auslösen,
zumindest bei systemischen Fehleinschätzungen.Die Rechtsprechung ist hier bislang unzureichend – der Schaden bleibt beim Unternehmer, nicht
beim Empfehlenden.