André Schneider L & B Service

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Heute bei der Mitgliederversammlung des BdV Kreisverband Wiesbaden e.V. 🏛️Ein wichtiger Tag für unseren Verband: Heute f...
16/01/2026

Heute bei der Mitgliederversammlung des BdV Kreisverband Wiesbaden e.V. 🏛️
Ein wichtiger Tag für unseren Verband: Heute finden die turnusgemäßen Vorstandswahlen statt. Als Kassenprüfer begleite ich die Versammlung und sorge gemeinsam mit meinen Kollegen für die ordnungsgemäße Prüfung der Finanzen.
Transparenz und eine solide Struktur sind die Basis für jede erfolgreiche Vereinsarbeit. Es ist schön zu sehen, wie sich so viele Mitglieder aktiv für unsere Gemeinschaft engagieren.
Auf eine gute Zusammenarbeit und eine erfolgreiche Zukunft! 🤝 Kassenprüfung

14/07/2025

Interessante Bewegungen.

04/05/2025

Gewerbliche oder selbständige Tätigkeit? Diese Frage stellte sich für einen Tätowierer, der in seinem Schaffen eher künstlerische als handwerkliche Anteile sah. Dem folgte das Finanzamt jedoch nicht. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren klagte der Steuerpflichtige und untermauerte seine Begründung neben der Freiheit und Einzigartigkeit der von ihm gestochenen Hautbilder auch mit Plakaten und Teilnahmen an Veranstaltungen, Ausstellungen und Wettbewerben.

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf urteilte im Sinne des Klägers und sah in seiner Tätigkeit eine zweckfreie Kunst (FG Düsseldorf vom 18.02.2025, Az. 4 1875/23). Die Richter gingen auch nicht von verschiedenen Teilen der Tätigkeit aus, unterstrichen jedoch, dass auch bei Zuordnung zur Gebrauchskunst kein anderes Ergebnis vorläge, da die dafür notwendigen weiteren Voraussetzungen ebenfalls durch den Kläger belegt wurden. Gegen dieses Urteil wurde Revision zugelassen. Der Verfahrensgang sollte daher im Hinblick auf ein Offenhalten des Einspruchsverfahrens in ähnlich gelagerten Fällen beobachtet werden.

23/04/2025

Bestechungsgelder unterliegen der Umsatzsteuer. So weit so klar. Sie stellen umsatzsteuerliches Entgelt dar, auch wenn dieses rechtswidrig erlangt wurde. Doch was ist mit den Beträgen, die im Laufe des Strafprozesses vom Täter wieder eingezogen wurden? Der Bundesfinanzhof veröffentlichte vor Kurzem ein Urteil, aus dem hervorgeht, dass die eingezogenen Beträge die Bemessungsgrundlage auch wieder mindern und eine Berichtigung der USt nach sich ziehen können.

Hintergrund war der Fall eines Diplom-Ingenieurs, der für die Erteilung von Aufträgen kostenlose Leistungen für den privaten Hausbau erhielt. Dies geschah auch nicht auf Geheiß von Arbeitgeber und Vorgesetzten. Da das Finanzamt zwar die Besteuerung der Bestechungsgelder vornahm, jedoch keine Änderung der Bemessungsgrundlage hinsichtlich der gerichtlich eingezogenen Beträge anerkannte, zog der Ingenieur vor Gericht und erhielt vom BFH die Bestätigung, dass die Beträge zwar richtigerweise als Entgelt einzubeziehen sind, sich die Bemessungsgrundlage jedoch aufgrund der eingezogenen Beträge minderte (BFH vom 25.09.24 Az. XI R 6/23).

19/04/2025

b.b.h. Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter e. V.

26/03/2025

Bei denkmalgeschützten Gebäuden gilt die übliche Kaufpreisaufteilung. Im Streitfall entfielen nur 41,1 % auf das Gebäude, nicht der gesamte Kaufpreis.

14/03/2025

Adresse

Flachstraße 13
Wiesbaden
65197

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