06/04/2026
Der Bund der Steuerzahler unterstützt eine Musterklage vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, die weitreichende Folgen für alle Rundfunkbeitragszahler haben könnte. Ein Kläger hatte in seiner Steuererklärung für 2024 rund 220 Euro Rundfunkbeitrag als notwendige Aufwendung geltend gemacht, das Finanzamt stufte die Zahlung jedoch als private Lebensführung ein und lehnte den Abzug ab. Nun soll das Gericht unter dem Aktenzeichen 1 K 67/26 klären, ob diese Einstufung rechtmäßig ist.
Der Bund der Steuerzahler argumentiert, dass der Zugang zu öffentlich-rechtlichem Rundfunk wie ARD und ZDF Teil des soziokulturellen Existenzminimums sei und damit zu dem gehöre, was jeder Mensch zum Leben benötige. Darauf verweist der Verband unter anderem mit Blick auf Bürgergeld-Empfänger, die vom Rundfunkbeitrag befreit sind, weil der Staat die Gebühr als existenznotwendig einstuft. In einigen Bundesländern, etwa im Saarland, fließt der Rundfunkbeitrag zudem in die Berechnung der Mindestalimentation für Beamte ein.
Sollte das Finanzgericht der Klage stattgeben, könnte der Rundfunkbeitrag künftig als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung absetzbar sein. Steuerzahler würden dann nicht den Beitrag selbst zurückerhalten, aber ihr zu versteuerndes Einkommen würde sinken - je nach Steuersatz um einige Dutzend Euro pro Jahr. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt bereits jetzt, den Rundfunkbeitrag in der Steuererklärung 2025 anzugeben, einen erwartbaren Ablehnungsbescheid per Einspruch anzufechten und sich dabei auf das laufende Musterverfahren zu berufen.