08/02/2020
Wie ein Beitrag auf der Webseite der Gesellschaft für Pferdemedizin, der sich auf ein neues Urteil des LG München bzw. das OLG München beruft, anzeigt, kann die Aufklärungspflicht eines Tierarztes gegenüber dem Tierbesitzer nicht überbetont werden, dies um so mehr, wenn es sich um wertvolle Tiere wie z.B. Hochleistungs-Sportpferde oder Zuchttiere handelt (siehe Meldung unter: https://gpm-vet.de/infothek/85-250-000-schadensersatz ).
Wir weisen daraufhin, dass dies gerade auch beim Einsatz von im Rahmen der Anästhesie verwendeten Medikamenten gilt, die ja für ihr hohes Potenzial an schwerwiegenden Neben- und Wechselwirkungen bestens bekannt sind. Daher betonen wir die Notwendigkeit einer umfrangreichen Aufklärung von Tierbesitzern über die Risiken, die mit der Verabbreichung von Sedativa, Analgetika, Lokalanästhetika und Anästhetika oder anderen Medikamenten im Rahmen der perianästhetischen Versorgung von Tierpatienten verbunden sind. Zur Risikominderung in diesem Zusammenhang gehört aber auch ein adäquater Kenntnis- und Ausbildungsstand aller an der perianästhetischen Versorgung von Tierpatienten Beteiligten, denn nur so sind sie vorbereitet, auf eintretende perianästhetische Komplikationen zeitnah und angemessen zu reagieren.
In der Pferdepresse war die Schadenersatzforderung in Höhe von 1,75 Millionen Euro gegenüber einem bayerischen Tierarzt in den letzten Wochen ein zentrales Thema.