03/04/2011
Das Internet vergisst nicht - möglicherweise wird sich das ändern müssen:
Wer im Internet über Tagesereignisse berichtet und diese Informationen über einen längeren Zeitraum vorhält, muss sich von dem Rechteinhaber - ggf. gegen Zahlung einer Nutzungsvergütung - ausreichende Nutzungsrechte einräumen lassen.
http://www.dr-bahr.com/news/nur-zeitlich-beschraenktes-nutzungsrecht-fuer-online-archive.html
BGH: Nur zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für Online-Archive. In einem Grundlagen-Urteil hat der BGH (Urt. v. 05.10.2010 - Az.: I ZR 127/09) entschieden,...