20/06/2023
👉Neues aus Lummerland, …. bzw. NRW !
Was kaum ein normaler Wähler, normaler Mensch, noch zu glauben in der Lage ist, spielt sich tatsächlich so ab, unfassbar.😤
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1.) Die Sache mit dem abgrundtief verächtlichern „Vergleichstext“ hatten wir ja schon: 👇👇
https://ig-nrw-soforthilfe.de/infos/presse-spiegel/135-vergleichsangebot-von-nrw
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2.) Warum das Land NRW jetzt wieder deren (Lieblings) Kanzlei Wolter Hoppenberg einsetzt, erschließt sich nicht. Das alles nur, um für bereits durch OVG-Urteil verlorene Verfahren einen Vergleich zu versenden? Das kostet den Steuerzahler pro Fall (gem. RVG) ca. 1.200 Euro! Von realistischen, spendablen Honorarvereinbarungen mit dieser Kanzlei mal abgesehen. Warum können die Bezirksregierungen die Vergleichsangebote nicht direkt versenden?? So wie teilweise bei Bezirksregierung Arnsberg schon geschehen. Schließlich ist der Text immer der gleiche!
Ein Schelm wer dabei fragt, warum die neuen „Bestellungen“ der Kanzlei Wolter Hoppenberg bei Gericht mit dem untauglichen Satz beginnen: „Wir beantragen die Klage abzuweisen“!
Das Verfahren ist doch schon für NRW verloren! Sind hier in NRW alle verrückt geworden?
Auch hochdotierte Kanzleien (hier Wolter Hoppenberg), die sich mal in Massenverfahren versuchen, obwohl sie die Expertise nicht haben?? Was der Landesrechnungshof oder der Bund der Steuerzahler wohl dazu sagt…?
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3.) Einzelne, erstinstanzliche Verwaltungsgerichte sind (verständlicherweise) mittlerweile so von NRW angenervt, dass diese ohne Zögern, den Soforthilfe Schlussbescheid mittels eines Gerichtsbescheides aus der Welt „kloppen“. Schade dabei, für die, die den Vergleich ggf. doch angenommen hätten. Aber nicht zu ändern, NRW Gesamtsorgfalt „Made by Wolter Hoppenberg“!
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4.) Apropos: Da ist es schon fast nebensächlich, dass man sich auch gerne mal (um nen Tausender) verrechnet, was die Vergleiche betrifft. Gleich ob zum Nachteil oder zum Vorteil des Soforthilfeempfängers. Höhere Mathematik ist es ja beileibe nicht, um z.B. eine 50% Vergleichs-Rechnung herbeizuführen. (Hier ein Service für angesprochene Anwälte: 50% ist mehr oder weniger ganz genau DIE HÄLFTE einer Summe, gern geschehen!)
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5.) Da kann man dann über vereinzelte Verwechslungen der Klägerparteien und Aktenzeichen nur noch schmunzeln, obwohl datenschutzrechtlich hochbrisant. Da wird doch tatsächlich der Klägerin P. die Akte von Klägerin M. überreicht, mit deren Vergleichszahlen, Adresse etc.
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6.) Fast positiv nebensächlich, dass die Bezirksregierung Arnsberg gerade um Fristverlängerung ersucht, da der Vergleich nachgebessert werden soll. Ob man sich dort der rotzpampigen Formulierung bewusst ist, oder es doch etwas noch inhaltlich Positiveres gibt, wissen wir nicht. Ausschluss der Einzelfallprüfung wäre eins davon.
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7.) WER übrigens den ganzen „Zinnober“ WIE finanziert, auf Grund welcher Landtags- oder Kabinettsbeschlüsse, das könnten wir ggf. noch erfahren. Ansonsten, …. Wir sind in NRW, da ist alles möglich. Nachvollziehbar ist die Neugier immens, wie das alles refinanziert wird… Gab es denn einen Kabinetts- oder Landtagsbeschluss? Wir konnten noch nichts herausfinden. Oder wird wieder so verfahren, wie beim „Corona Rettungsschirm NRW“? Das wäre es ja noch.
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Wie man sieht, es bleibt spannend. Auch das „Neue“ Verwendungsnachweisverfahren wird natürlich mit Spannung erwartet. Es gibt mittlerweile etliche qualifizierte Anwaltskanzleien, die sich der „neuen Abrechnungsideen“ seitens NRW sofort ausgiebig widmen werden.
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Übrigens: Wir sind nicht sauer auf NRW. Was NRW macht, ist einfach naheliegend. Zumindest, wenn man weder Gewissen noch moralischen Kompass hat. Sie singen das Lied der armen, ungerecht Beklagten. Geht immer wie geschnitten Brot😇.
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Herr Wüst + Frau Neubauer, bitte mal auf ein konstruktives Maß kommen.👌