Baluda Asesores, SL Steuerberatung Asesoria Fiscal Tax Advisement

Baluda Asesores, SL Steuerberatung Asesoria Fiscal Tax Advisement Steuerberatung (España), Buchhaltung, Behördengänge, FirmengründungenAnsprechpartner: Deutsch / Spanisch / Englisch

Spanische und deutsche Fachleute bieten Ihnen fachkundige Beratung auf den Gebieten Existenzgründung in Spanien und auf Mallorca, spanisches Steuerrecht, Finanz- und Bilanzbuchhaltung sowie Lohnbuchhaltung.

08/03/2021

Zahlung per Überweisung.
Ab dem 15. März 2021 - und damit ab dem ersten Quartal der Selbstveranlagung - können nicht ansässige Steuerzahler den Großteil ihrer Steuern per Überweisung aus dem Ausland bezahlen, ohne ein Bankkonto in unserem Land zu haben.

Verfahren.

Um die Zahlung per Überweisung vorzunehmen, muss der Nichtansässige Folgendes tun:
• Reichen Sie die Selbstauskunft elektronisch ein, indem Sie die Option "Schuldanerkenntnis und Zahlung per Überweisung" ankreuzen.
• Als nächstes muss die Kontonummer angegeben werden, von der die Überweisung getätigt werden soll. Sobald dies geschehen ist, informiert Sie das System über das Konto, auf das das Geld überwiesen werden soll, und weist einen Code zu (in der Regel die NIF/NIE des Nicht-Residenten).
• Innerhalb von 30 Tagen muss der Nichtansässige das Geld überweisen, wobei er den oben genannten Code als Grund für die Überweisung angibt.

27/01/2021

Neue Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen für KMU und Selbstständige

Das neue Jahr hat eine Reihe von Aufschüben bei den Sozialversicherungsbeiträgen mit sich gebracht. Die Schlussbestimmung 43 des Gesetzes 11/2020 über den allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2021 legt eine Reihe von Beitragsverlängerungen fest, die sich an KMUs und Selbstständige richten, die ihren Verpflichtungen nachgekommen sind und keine andere Art von Stundung in Kraft haben.

In diesem Sinne können Selbstständige die Sozialversicherungseiträge der Monate Januar bis März 2021 aufschieben. Diese Selbständigen müssen die Stundung innerhalb der ersten zehn Kalendertage der Monate Januar, Februar und März 2021 beantragen.

Wer kann es beantragen?

Alle natürlichen Personen (Selbstständige) oder juristischen Personen (Unternehmen) können diese Stundung durch sich selbst oder ihren Vertreter im RED-System beantragen. Sie müssen jedoch zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Sozialversicherung auf dem Laufenden sein und dürfen keine andere Stundung anhängig haben.

Zinssatz und Stundungsdauer der Rückzahlung

Der auf diese Stundung anzuwendende Zinssatz beträgt 0,5 %. Die Sozialversicherung gibt an, dass dieser Zinssatz siebenmal niedriger ist als der übliche Satz. Was die Laufzeit betrifft, so wird für jede beantragte monatliche Zahlung eine Rückzahlungsfrist von 4 Monaten gewährt, mit einem Maximum von 12 monatlichen Zahlungen, beginnend mit dem Monat, der auf den Monat folgt, in dem die Entscheidung ergangen ist.

Wie beantrage ich sie?

Der Selbstständige oder die juristische Person muss sie durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars beantragen, das im elektronischen Register des E-Office der Sozialversicherung verfügbar ist. Der Zugang erfolgt über ein elektronisches Zertifikat, einen Benutzernamen und ein Passwort oder eine Cl@ve-PIN.

27/01/2021

Limitierung von Barzahlungen zwischen Geschäftsleuten in Spanien

Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs über Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug wird die Grenze für Barzahlungen zwischen Geschäftsleuten von derzeit 2.500 Euro auf 1.000 Euro gesenkt.

Null Toleranz bei Betrug. Dies ist das Prinzip, das nach Ansicht der Exekutive den Gesetzentwurf inspiriert, der bereits seinen parlamentarischen Prozess begonnen hat.

Die Pandemie COVID-19 hat in den letzten Monaten den Einsatz von digitalen Medien gegen Bargeld verstärkt. Die Vorsichtsmaßnahme, den physischen Umtausch von Münzen und Geldscheinen aus Angst vor dem Virus zu vermeiden, hat diesem Trend neuen Auftrieb gegeben.

Das Finanzministerium hat bereits vor einem Jahr versucht, diesen Gesetzesentwurf zu verabschieden, aber das Scheitern der Haushaltspläne für 2019 und die daraus resultierende vorzeitige Ausrufung von Neuwahlen haben seine Pläne durchkreuzt. Jetzt nimmt sie diese wieder auf und beinhaltet auch eine neue Barzahlungsgrenze für Personen mit Steuerdomizil außerhalb Spaniens: Sie geht von 15.000 auf 10.000 Euro.

Denken Sie daran, dass digitale Medien dem Fiskus viele Vorteile bringen, sie sind viel einfacher zu verfolgen und beschleunigen daher die Steuererhebung, was in der aktuellen Pandemie, in der öffentliche Gelder unter Druck stehen, eine Priorität für die Verwaltung ist.

Es wird festgelegt, dass Geschäfte, bei denen eine der beteiligten Parteien als Unternehmer oder Gewerbetreibender handelt, mit einem Betrag von 1.000 Euro oder dem Gegenwert in ausländischer Währung oder mehr nicht in bar bezahlt werden dürfen.

Um die Kollateraleffekte dieser Maßnahme für kleine Volkswirtschaften zu minimieren, wird jedoch die Grenze von 2.500 Euro für Zahlungen von Privatpersonen, die nicht in ihrer Eigenschaft als Unternehmer und Freiberufler handeln, beibehalten.

Der vorgenannte Betrag beträgt 10.000 Euro oder den Gegenwert in ausländischer Währung, wenn es sich bei dem Zahler um eine natürliche Person handelt, die nachweisen kann, dass sie keinen steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat und nicht in ihrer Eigenschaft als Unternehmer oder Freiberufler handelt.

Für die Berechnung der vorgenannten Beträge werden alle Transaktionen, bei denen die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen möglicherweise aufgeteilt wurde, addiert.

Kann ich das Limit umgehen, indem ich in zwei Raten zahle?
Zum Beispiel in bar den autorisierten Betrag und den Rest per Überweisung. Stellen wir uns vor, dass Sie aufgrund einer Dienstleistung 2000 Euro schulden und 1000 in bar bezahlen wollen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
Es DARF KEIN Betrag in bar bezahlt werden. Wenn der Gesamtbetrag der Transaktion 1000 Euro übersteigt, wäre die Zahlung eines Teils davon in bar ein Verstoß gegen das Verbot und würde eine Strafe nach sich ziehen.

Die spanischen Banken müssen über die folgenden Transaktionen mit Einlagen, Abhebungen und Überweisungen sowie über die Personen, die sie durchführen, berichten:

• Transaktionen mit 500-€-Banknoten. Um mögliche Fälle von Geldwäsche zu verhindern.
• Transaktionen, die 10.000 Euro übersteigen.
• Zahlungen und Einzüge über 3.000 Euro immer dann, wenn sie in bar erfolgen, unabhängig von der Form der Buchung auf dem Konto.

Darüber hinaus kann das Finanzministerium die Bewegungen von Bankkonten anfordern, bei denen ein Verdacht hinsichtlich der Herkunft des Geldes besteht oder deren Bewegungen undurchsichtig oder zweifelhaft sind.

21/01/2021

Quartalserklärungen April 2021

Ähnlich wie im letzten Jahr wurden die Aufschübe der Selbstveranlagungen, die dem ersten Quartal 2021 entsprechen (d.h. die im April 2021 fällig werden), flexibler gestaltet.

Hinweis. Unternehmen und Selbstständige mit einem Umsatz von weniger als 6.010.121,04 Euro im Jahr 2020 können diese Maßnahme in Anspruch nehmen.

Grenze von 30.000. In diesen Fällen wird der Fiskus die Möglichkeit zulassen, Schulden bis zu 30.000 Euro automatisch und ohne Garantie zu stunden. Das gilt auch für Einbehalte (Retenciones) und Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen der Körperschaftssteuer und der erhobenen und eingezogenen Mehrwertsteuer.

Bis zu sechs Monate. Die Stundung kann für bis zu sechs Monate beantragt werden, ohne dass für die ersten drei Monate Verzugszinsen gezahlt werden müssen.

Zusammenfassung:

• Wenn Ihr Unternehmen die gestundeten Steuern innerhalb der ersten drei Monate bezahlt, müssen Sie keine Zinsen zahlen.
• Und wenn Sie dies nach den ersten drei Monaten tun, müssen Sie nur für die Tage Zinsen zahlen, die über die ersten drei Monate hinausgehen.

31/12/2020

"Wird's besser? Wird's schlimmer?" fragt man alljährlich. Seien wir ehrlich: Leben ist immer lebensgefährlich.
Erich Kästner (1899-1974); dt. Schriftsteller und Drehbuchautor - Beonders in diesem Jahr: In diesem Sinne wünschen wir allen Kunden, Freunden und Geschäftspartnern ein erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr

23/12/2020

Bekanntlich ist eine Krise auch immer eine Chance. 2020 hatten wir genügend Anlass, über diese Weisheit nachzudenken – und sind zu dem Schluss gekommen: Es stimmt!

Wir wissen nun, dass wir uns hundertprozentig auf unsere wichtigsten Kunden verlassen können.

Vielen Dank an alle, die uns in diesem schwierigen Jahr die Treue gehalten haben!

Wir wünschen allen ein besinnliches Weihnachten im Kreis der Lieben und einen guten Start in ein hoffentlich etwas weniger aufregendes neues Jahr!

Das Team von Baluda Asesores

21/12/2020

Die Lawine von Mahnungen des spanischen Finanzamtes.

Das Finanzamt hatte ja leider keine Lösung oder hilfreiche Massnahmen gefunden, denjenigen, die nach Ende des Alarmzustandes im laufenden Jahr 2020 keine normale Geschäftstätigkeit wiederherstellen konnten, zu helfen. Diese haben im April die Steuern des 1. Quartals auf den 20.11.2020 verschieben können, dann kam jedoch die 2. Covid-Welle und der Sommer hat nicht gereicht, um sich wieder finanziell zu erholen. So konnten bei vielen Steuerpflichtigen diese geschobenen Steuern am vergangenen 20. November nicht abgebucht werden. Nun hat das Finanzamt am vergangenen Wochenende die Eintreibung begonnen und die Steuerzahler bzw. Steuerberater mit einer Flut von Mahnungen überschüttet. Wenn man pünktlich bis 05.01.2021 zahlt, reduziert sich jedoch der Mahnzuschlag von normalerweise 20% um die Hälfte 😏 SCHÖNE WEIHNACHTEN😤! kann man da nur sagen!!! 😞

14/12/2020

Mallorca tritt an diesem Dienstag (15.12.2020) in die Phase 4 ein und mit ihr werden die restriktiven Maßnahmen sowohl im sozialen Bereich als auch im Hotel- und Gaststättengewerbe bis zum 28. Dezember verschärft. Die Ausgangssperre wird um 22 Uhr beibehalten, was Einschränkungen an Heiligabend, Weihnachten und dem "zweiten Weihnachtsfeiertag" mit sich bringt.
Der Regierungsrat hat diesen Montag eine Reihe von Beschränkungen genehmigt, die während der Weihnachtszeit beibehalten werden, um eine dritte Welle des Coronavirus zu vermeiden.

Auf der einen Seite wird die Regierung die sozialen Treffen auf sechs Personen und nicht zehn, wie das Ministerium für Gesundheit gesetzt hatte, beschränken und die Ausgangssperre bei 22 Uhr bis zum 28. Dezember beibehalten.

Was die Gastronomie betrifft, so dürfen Bars und Restaurants nur noch im Freien servieren, und die Sperrstunde wird am Freitag, Samstag und am Vorabend eines Feiertags auf 18 Uhr vorverlegt.

Andererseits wurde beschlossen, die Lieferung nach Hause bis Mitternacht zuzulassen, eine Maßnahme, die den Rückgang der Aktivitäten in der Hotelbranche abmildern soll.

10/12/2020

Änderung der Einreisebestimmung nach Spanien

Spanien wird internationalen Reisenden aus Risikoländern erlauben, zusätzlich zu einem Test PCR einen negativen Nachweis einer aktiven Covid-Infektion auch mit einem Transcription-Mediated Amplification (TMA)-Test zu erbringen, der 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wird.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums wird damit der am 23. November in Kraft getretene Beschluss geändert, der es nur erlaubte, negative Ergebnisse mit einem PCR-Test zu bestätigen.

Der neue Beschluss, der an diesem Donnerstag in Kraft tritt, legt auch fest, dass Kinder unter sechs Jahren kein negatives Ergebnis in diesen diagnostischen Tests nachweisen müssen, um nach Spanien einreisen zu dürfen. Solche Ausnahmen gibt es in vielen Ländern.

Um das Beibringen des Dokuments zur Bescheinigung des negativen Ergebnisses des Diagnosetests für eine aktive Infektion zu erleichtern, wird es außerdem als angemessen erachtet, dass es neben Spanisch und Englisch auch in Französisch und Deutsch abgefasst sein kann.

Wenn er nicht in diesen Sprachen erhältlich ist, muss dem Beleg eine Übersetzung ins Spanische beigefügt werden, die von einer offiziellen Stelle angefertigt wurde.
Wie bisher wird das Gesundheitskontrollformular, das Passagiere vor der Einreise ausfüllen müssen, eine Frage enthalten, ob sie innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft in Spanien einen negativen diagnostischen Test durchgeführt haben.

Der Staatsanzeiger wird den Beschluss an diesem Donnerstag veröffentlichen, so dass von diesem Zeitpunkt an die darin enthaltenen Änderungen in Kraft treten werden.

02/11/2020

Mitten in der zweiten Covid-Welle und zusätzlich zu den neuen Mobilitätseinschränkungen, von denen Handels-, Gasto- und Hotelbetriebe betroffen sind, dürfen sich die Selbständigen nun auch noch mit dem zusätzlichen Umstand bekannt machen, dass die Regierung in diesem Monat rückwirkend die für dieses Jahr geplanten Sozialversicherungsbeiträge erhöhen wird.

Dabei handelt es sich um eine Erhöhung, die im Rahmen einer Vereinbarung zur schrittweisen Erhöhung des Beitrags für den Zeitraum 2018-2021 geplant war, die aber nach der anfänglichen Aussetzung "jetzt zum ungünstigsten Zeitpunkt" erfolgt. Konkret wird es sich um eine Erhöhung um knapp 3 Euro pro Monat handeln, die erstmals beim Oktober-Beitrag anfallen wird.

Was die Regulierung der Januar-September-Beiträge betrifft, so ist anzumerken, dass diese in den kommenden Wochen durchgeführt wird. (Sprich: da kommt also rückwirkend noch die Nachzahlung der Beitragserhöhungen Januar bis September 2020)

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Martes 09:00 - 17:00
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