25/06/2026
Ein Rechtsgutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte stellt die Verfassungswidrigkeit der AfD fest. Ich hoffe, dass jetzt endlich ein Verbotsverfahren begonnen wird.
Der Grundsatz hinter diesem Verfahren ist derjenige, dass auch einer demokratischen Mehrheit Grenzen gesetzt sind. Demokratie heißt nicht, dass eine Mehrheit alles darf: sie darf keine Konzentrationslager errichten wollen oder sonstwie eine Politik wollen, die in offensichtlicher Weise gegen Menschenrechte und -würde verstößt. Auch eine demokratische Mehrheit hat nicht das Recht, eine Demokratie abzuschaffen.
Und deshalb ist ein Verbot nur folgerichtig für eine Partei, die Menschenrechtsverletzungen ankündigt und sehr unverblümt die Abschaffung unserer Demokratie propagiert.
Dieses Gesetz gibt es aufgrund bestimmter historischer Erfahrungen, die sich nicht wiederholen dürfen. In diesem Kontext: dies gilt auch für das Argument, man müsste die AfD inhaltlich stellen. Zum einen kann man keine Gruppe inhaltlich stellen, die kein Interesse an einer inhaltlichen Diskussion hat. Zum anderen zeigen die aktuellen Erfahrungen der letzten Jahre wie auch die Jahre vor 1933, dass eine inhaltliche Auseinandersetzung mit solchen Parteien zwecklos ist.
Ich hoffe, dass jetzt ein Verbotsverfahren begonnen werden kann. Es gibt dieses Verfahren zum Schutz unserer Demokratie und leider hat unsere Demokratie dieses Schutz nötig.
Dazu ein Hinweis auf einen Blog von mir, 2,5 Jahre alt, aber heute wieder sehr aktuell:
Darf man eine Partei verbieten? von rasche | Jan. 18, 2024 | Demokratie | 2 Kommentare In den letzten Wochen werden die Stimmen lauter, die AfD zu verbieten. Zum einen ist die Chance oder die Gefahr – je nach Standpunkt – groß, dass die AfD bei den nächsten Wahlen derart stark abschneiden wird...