21/01/2021
📌Ukrainischer Gerichtsbeschluss in Leihmutterschaftssachen
Die Wunscheltern gelten dann in der Ukraine als rechtliche Eltern des Kindes, in Deutschland hingegen bestehen keine Rechtsbeziehungen.🤰
In der deutschen Rechtspraxis ist leider die bloße Anerkennung einer ausländischen Geburtsurkunde für das Kind, geboren im Laufe der Schwangerschaft, ausgeschlossen. Im deutschen Recht sind der Anerkennung nur Entscheidungen von Gerichten oder Behörden zugänglich, wenn diese mit staatlicher Autorität ausgestattet sind und funktional deutschen Gerichten entsprechen und es sich nicht um bloße Registrierung handelt. Die Eintragung in das Personenstandsregister durch das ukrainische Standesamt erfüllt diese Voraussetzungen nicht (BGH, Beschluss vom 20.3.2019 – XII ZB 320/17). 🧐
Mit Hinsicht darauf, dass die Feststellung der verwandtschaftlichen Verhältnisse zwischen den Eltern und dem neugeborenen Kind zum Wohl des Kindes diesen soll, um sein Recht auf beiderseitige elterliche Sorge zu schützen, ist es für die Wunscheltern zulässig sich an das ukrainische Gericht für ein Sondervefahren über die Feststellung dieser rechtsergeblichen Tatsache zu wenden.
Das Sonderverfahren ist nämlich ein zivilgerichtliches Verfahren ohne Klageantrag, in dem Zivilsachen über das Bestehen oder Nichtbestehen von Rechtstatsachen behandelt werden, die nötig für Schutz der Rechte, Freiheiten und Interessen der Person, Schaffung der Voraussetzungen für die Ausübung der Vermögen- und Nichtvermögensrechte, oder Bestätigung des Bestehens oder Nichtbestehens von unbestrittenen Rechten sind (Art. 293 ZPO der Ukraine).🧑
Und wir können den Wunscheltern gerne mit Vorbereitung des Antrages an das ukrainische Gericht und Vertretung ihrer Interessen am solchen Verfahren helfen! 👨👩👧👦